Sirenen für die Feuerwehrgerätehäuser in Michendorf und Wildenbruch
Ich bitte um Auskunft, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, dass die genehmigten Sirenen auf den Feuerwehrgerätehäusern in Michendorf und Wildenbruch errichtet wurden, da die Gemeinde Michendorf über weitere Ortsteile verfügt, die offensichtlich nicht bedacht worden sind.
Insbesondere möchte ich wissen,
1.) für welche Ortsteile konkret Anträge gestellt wurden,
2.) ob für Wilhelmshorst ebenfalls eine Sirene beantragt worden ist,
3.) wer konkret (z.B. die Bürgermeisterin als oberste "Feuerwehrchefin) die Entscheidung getroffen hat, dass die genannten Ortsteile Michendorf und Wildenbruch ausgestattet wurden
4.) wer an der Entscheidungsfindung mitgewirkt hat und ggf. warum
5.) wer bei der Entscheidungsfindung fachlich beraten hat
6.) welche Gründe für die diese Ortsteile "gesprochen" haben
7.) welche Gründe gegen andere Ortsteile (insbesondere Wilhelmshorst) "gesprochen" haben
8.) ob weitere Sirenen für die bisher nicht bedachten Ortsteile beantragt wurden
9.) ob es Vorgaben durch das Land Brandenburg oder durch andere Stellen (Landrat etc.) in der Sache gegeben hat
10.) ob es im Kontext der Entscheidungsfindung weitere Punkte gibt, die durch die zuvor gestellten Frage nicht berücksichtigt wurden
Bitte teilen Sie mir zunächst mit, welche Kosten im Zusammenhang mit der Beantwortung meiner Fragen verbunden sind - vielen Dank!
Ergebnis der Anfrage
Ich konnte heute (11.10.2022) persönlich Einblick in die bei der Gemeinde Michendorf zu dem Vorgang vorhandene Akte nehmen.
Dabei habe ich festgestellt, dass die Verwaltung 2020 zunächst ein Gutachten für eine "Schallprognose" für die Gemeinde in Auftrag gegeben hat. Darauf aufbauend wurde dann für alle vier Ortsteile der Gemeinde, die bisher über keine Sirenen verfügen, im Jahr 2021 Förderanträge gestellt. Diese mussten auch noch einmal konkretisiert werden, was auch den Ortsteil Wilhelmshorst betraf.
Letztendlich wurde dann durch das Innenministerium Brandenburg entschieden, welche Sirenen aufgrund der beigefügten "Schallprognose" mit Mitteln des Bundes gefördert werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum6. September 2022
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8. Oktober 2022
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