Sirenen für die Feuerwehrgerätehäuser in Michendorf und Wildenbruch

Anfrage an: Gemeinde Michendorf

Ich bitte um Auskunft, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, dass die genehmigten Sirenen auf den Feuerwehrgerätehäusern in Michendorf und Wildenbruch errichtet wurden, da die Gemeinde Michendorf über weitere Ortsteile verfügt, die offensichtlich nicht bedacht worden sind.
Insbesondere möchte ich wissen,

1.) für welche Ortsteile konkret Anträge gestellt wurden,
2.) ob für Wilhelmshorst ebenfalls eine Sirene beantragt worden ist,
3.) wer konkret (z.B. die Bürgermeisterin als oberste "Feuerwehrchefin) die Entscheidung getroffen hat, dass die genannten Ortsteile Michendorf und Wildenbruch ausgestattet wurden
4.) wer an der Entscheidungsfindung mitgewirkt hat und ggf. warum
5.) wer bei der Entscheidungsfindung fachlich beraten hat
6.) welche Gründe für die diese Ortsteile "gesprochen" haben
7.) welche Gründe gegen andere Ortsteile (insbesondere Wilhelmshorst) "gesprochen" haben
8.) ob weitere Sirenen für die bisher nicht bedachten Ortsteile beantragt wurden
9.) ob es Vorgaben durch das Land Brandenburg oder durch andere Stellen (Landrat etc.) in der Sache gegeben hat
10.) ob es im Kontext der Entscheidungsfindung weitere Punkte gibt, die durch die zuvor gestellten Frage nicht berücksichtigt wurden

Bitte teilen Sie mir zunächst mit, welche Kosten im Zusammenhang mit der Beantwortung meiner Fragen verbunden sind - vielen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Ich konnte heute (11.10.2022) persönlich Einblick in die bei der Gemeinde Michendorf zu dem Vorgang vorhandene Akte nehmen.
Dabei habe ich festgestellt, dass die Verwaltung 2020 zunächst ein Gutachten für eine "Schallprognose" für die Gemeinde in Auftrag gegeben hat. Darauf aufbauend wurde dann für alle vier Ortsteile der Gemeinde, die bisher über keine Sirenen verfügen, im Jahr 2021 Förderanträge gestellt. Diese mussten auch noch einmal konkretisiert werden, was auch den Ortsteil Wilhelmshorst betraf.
Letztendlich wurde dann durch das Innenministerium Brandenburg entschieden, welche Sirenen aufgrund der beigefügten "Schallprognose" mit Mitteln des Bundes gefördert werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Rolke
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Gemeinde Michendorf Details
Von
Joachim Rolke
Betreff
Sirenen für die Feuerwehrgerätehäuser in Michendorf und Wildenbruch [#258580]
Datum
6. September 2022 21:20
An
Gemeinde Michendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Auskunft, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, dass die genehmigten Sirenen auf den Feuerwehrgerätehäusern in Michendorf und Wildenbruch errichtet wurden, da die Gemeinde Michendorf über weitere Ortsteile verfügt, die offensichtlich nicht bedacht worden sind. Insbesondere möchte ich wissen, 1.) für welche Ortsteile konkret Anträge gestellt wurden, 2.) ob für Wilhelmshorst ebenfalls eine Sirene beantragt worden ist, 3.) wer konkret (z.B. die Bürgermeisterin als oberste "Feuerwehrchefin) die Entscheidung getroffen hat, dass die genannten Ortsteile Michendorf und Wildenbruch ausgestattet wurden 4.) wer an der Entscheidungsfindung mitgewirkt hat und ggf. warum 5.) wer bei der Entscheidungsfindung fachlich beraten hat 6.) welche Gründe für die diese Ortsteile "gesprochen" haben 7.) welche Gründe gegen andere Ortsteile (insbesondere Wilhelmshorst) "gesprochen" haben 8.) ob weitere Sirenen für die bisher nicht bedachten Ortsteile beantragt wurden 9.) ob es Vorgaben durch das Land Brandenburg oder durch andere Stellen (Landrat etc.) in der Sache gegeben hat 10.) ob es im Kontext der Entscheidungsfindung weitere Punkte gibt, die durch die zuvor gestellten Frage nicht berücksichtigt wurden Bitte teilen Sie mir zunächst mit, welche Kosten im Zusammenhang mit der Beantwortung meiner Fragen verbunden sind - vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Rolke Anfragenr: 258580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258580/ Postanschrift Joachim Rolke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Rolke

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Gemeinde Michendorf
Sehr geehrter Herr Rolke, herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 6. September 2022, die bei uns seit dem 7. Sept…
Von
Gemeinde Michendorf
Betreff
AW: EXTERN: Sirenen für die Feuerwehrgerätehäuser in Michendorf und Wildenbruch [#258580]
Datum
30. September 2022 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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25,3 KB
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4,1 KB


Sehr geehrter Herr Rolke, herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 6. September 2022, die bei uns seit dem 7. September 2022 zur Bearbeitung vorliegt. Nach Prüfung Ihrer Anfrage, kann die beantragte Akteneinsicht zu den von Ihnen aufgeführten Punkten im Büro und durch die Begleitung der Bürgermeisterin Claudia Nowka vorgenommen werden. Für eine leichtere Terminfindung möchten wir Sie bitten, sich telefonisch bei uns zu melden. Sie erreichen das Sekretariat unter 033205 59821. In Bezug auf Ihre Anfrage zur Klärung von potenziell anfallender Kosten, darf ich Ihnen mitteilen, dass eine Einsichtnahme vor Ort in Verbindung mit einer einfachen mündlichen Auskunft in der Regel kostenfrei ist. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme zur Terminabstimmung. Herzliche Grüße