Sirenen und sonstige Anlagen zur Warnung im Katastrophenfall

-Zahl und Standorte von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung
-Art, Anzahl und Standorte sonstiger Anlagen die zur Warnung genutzt werden können bspw. elektronische Anzeigen an Bahnhöfen, Lautsprecherwägen etc.
-Anzahl und Standort aller Anlagen die am Warntag 2020 ausgelöst haben
-Anzahl und Standort aller Anlagen die am Warntag 2020 NICHT ausgelöst haben, aufgeschlüsselt danach, ob ein Alarm hätte erfolgen sollen oder nicht

Hintergrund der Anfrage ist, der Warntag 2020, bei dem ich und auch weitere Personen aus dem Landkreis FFB keine Alarmierung durch Sirenen oder sonstige Anlagen, sowie KATWARN oder NINA, wahrgenommen haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Zahl und Standor…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen und sonstige Anlagen zur Warnung im Katastrophenfall [#196916]
Datum
10. September 2020 13:17
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Zahl und Standorte von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung -Art, Anzahl und Standorte sonstiger Anlagen die zur Warnung genutzt werden können bspw. elektronische Anzeigen an Bahnhöfen, Lautsprecherwägen etc. -Anzahl und Standort aller Anlagen die am Warntag 2020 ausgelöst haben -Anzahl und Standort aller Anlagen die am Warntag 2020 NICHT ausgelöst haben, aufgeschlüsselt danach, ob ein Alarm hätte erfolgen sollen oder nicht Hintergrund der Anfrage ist, der Warntag 2020, bei dem ich und auch weitere Personen aus dem Landkreis FFB keine Alarmierung durch Sirenen oder sonstige Anlagen, sowie KATWARN oder NINA, wahrgenommen haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196916 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196916/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht hier die Angaben für den Landkreis Fürstenfeldbruck: -Zahl und Stando…
Von
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Betreff
AW: Sirenen und sonstige Anlagen zur Warnung im Katastrophenfall [#196916]
Datum
5. Oktober 2020 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht hier die Angaben für den Landkreis Fürstenfeldbruck: -Zahl und Standorte von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung: 0 -Art, Anzahl und Standorte sonstiger Anlagen die zur Warnung genutzt werden können bspw. elektronische Anzeigen an Bahnhöfen, Lautsprecherwägen etc.: 4 Mobile Sirenen (sog. Mobelas) stationiert bei den Feuerwehren Adelshofen, Gröbenzell, Fürstenfeldbruck und Unterpfaffenhofen; Warndurchsagen sind auch über diverse Fahrzeuge mit Außenlautsprechern möglich, die bei den Feuerwehren und der Polizei im Landkreis stationiert sind. -Anzahl und Standort aller Anlagen die am Warntag 2020 ausgelöst haben: 2 Mobile Sirenen (Adelshofen und Gröbenzell), Standort am jeweiligen Feuerwehrhaus -Anzahl und Standort aller Anlagen die am Warntag 2020 NICHT ausgelöst haben, aufgeschlüsselt danach, ob ein Alarm hätte erfolgen sollen oder nicht: Die Feuerwehren Fürstenfeldbruck und Unterpfaffenhofen haben sich am diesjährigen Warntag nicht beteiligt, dementsprechend haben die dortigen Sirenen planmäßig nicht ausgelöst. Mit freundlichen Grüßen