Sirenen Warnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Bitburg-Prüm als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    595,00 Euro
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm [#226586]
Datum
11. August 2021 11:24
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Bitburg-Prüm als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226586/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Sehr Antragsteller/in hiermit wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (…
Von
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Betreff
WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm [#226586]
Datum
25. August 2021 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) am 11.08.2021. Als Landkreis liegen uns die Informationen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vor. Diese können wir nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand unter Beteiligung unserer Gebietskörperschaften ermitteln. Für eine umfassende Auskunft mit einem umfangreichen Vorbereitungsaufwand sind gem. § 24 LTranspG Gebühren zu erheben, wobei der Personal- und Sachkostenaufwand nach § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) auf 70,04 €/Stunde (Beamte 3. Einstiegsamt) festgesetzt ist. Wir schätzen hier insgesamt einen Arbeitsaufwand von etwa 8,5 Stunden und damit für Sie voraussichtlich anfallende Kosten in Höhe von rd. 595 €. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesen Umständen an der Beantwortung Ihrer Anfrage festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinfor…
An Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm [#226586]
Datum
26. August 2021 10:06
An
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-sirenen-koblenz.pdf
136,2 KB
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Mit meinem Antrag habe ich lediglich Dokumente und Informationen angefragt, die dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat der Kreisverwaltung bereits vorliegen müssten. Da die Einsatzleitung laut LBKG bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall beim Landrat und dem Krisenstab der Kreisverwaltung liegt, sollte dieser für die Alarm- und Einsatzplanung einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fördert derzeit mit einer "Sirenenoffensive" eine Neu- oder Ersatzbeschaffung und möchte ein entsprechendes Warnkataster aufbauen, weshalb die Informationen von Ihnen oder den einzelnen Gebietskörperschaften ohnehin zusammengetragen werden müssten. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Die Gebühren für eine aufwändige Recherchetätigkeit bin ich deshalb nicht bereit zu entrichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum mir sämtliche Unterlagen über Quantität und Qualität der Sirenenwarnsysteme in den von ihnen verwalteten Gebietskörperschaften zuzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen. Als Muster könnten Sie sich das angehangene Schreiben der Stadt Koblenz zum Vorbild nehmen, welches mir noch am selben Tag der Anfrage zugesendet wurde und sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ifg-sirenen-koblenz.pdf Anfragenr: 226586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226586/

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Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Sehr Antragsteller/in nach weiterer Recherche können wir Ihnen mitteilen, dass es im Eifelkreis kein Sirenenwarn…
Von
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm
Betreff
WG: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Bitburg-Prüm [#226586]
Datum
6. September 2021 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in nach weiterer Recherche können wir Ihnen mitteilen, dass es im Eifelkreis kein Sirenenwarnsystem gibt. Die Warnung der Bevölkerung wird über MoWAS oder Lautsprecherdurchsagen sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen