Sirenen Warnsysteme im Kreis Kaiserslautern

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Kaiserslautern nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Kaiserslautern als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    490,35 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Kaiserslautern [#226607]
Datum
11. August 2021 11:34
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Kaiserslautern nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Kaiserslautern als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226607/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr Antragsteller/in als Landkreis liegen uns die Informationen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vor. Die…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Kaiserslautern [#226607]
Datum
17. August 2021 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in als Landkreis liegen uns die Informationen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vor. Diese können wir nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand unter Beteiligung unserer sechs Gebietskörperschaften ermitteln. Für eine umfassende Auskunft mit einem umfangreichen Vorbereitungsaufwand sind gem. § 24 LTranspG Gebühren zu erheben, wobei der Personal- und Sachkostenaufwand nach § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) auf 70,05 €/Stunde (Beamte 3. Einstiegsamt) festgesetzt ist. Ich schätze hier insgesamt einen Arbeitsaufwand von etwa 7 Stunden und damit für Sie voraussichtlich anfallende Kosten in Höhe von rd. 490,35 €. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie unter diesen Umständen an der Beantwortung Ihrer Anfrage festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinfor…
An Kreisverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Kaiserslautern [#226607]
Datum
17. August 2021 10:18
An
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-sirenen-koblenz.pdf
136,2 KB
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Mit meinem Antrag habe ich lediglich Dokumente und Informationen angefragt, die dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat der Kreisverwaltung bereits vorliegen müssten. Da die Einsatzleitung laut LBKG bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall beim Landrat und dem Krisenstab der Kreisverwaltung liegt, sollte dieser für die Alarm- und Einsatzplanung einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fördert derzeit mit einer "Sirenenoffensive" eine Neu- oder Ersatzbeschaffung und möchte ein entsprechendes Warnkataster aufbauen, weshalb die Informationen von Ihnen oder den einzelnen Gebietskörperschaften ohnehin zusammengetragen werden müssten. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Die Gebühren für eine aufwändige Recherchetätigkeit bin ich deshalb nicht bereit zu entrichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum mir sämtliche Unterlagen über Quantität und Qualität der Sirenenwarnsysteme in den von ihnen verwalteten Gebietskörperschaften zuzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen. Als Muster könnten Sie sich das angehangene Schreiben der Stadt Koblenz zum Vorbild nehmen, welches mir noch am selben Tag der Anfrage zugesendet wurde und sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ifg-sirenen-koblenz.pdf Anfragenr: 226607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226607/

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Kreisverwaltung Kaiserslautern
Sehr Antragsteller/in wir möchten nochmals betonen, dass unser Fachbereich "Katastrophenschutz und Rettungsd…
Von
Kreisverwaltung Kaiserslautern
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Kaiserslautern [#226607]
Datum
1. September 2021 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir möchten nochmals betonen, dass unser Fachbereich "Katastrophenschutz und Rettungsdienst" derzeit mit vielen Aufgabenstellungen neben dem laufenden und regulären Verwaltungsalltag hoch beansprucht ist, wie z. B. mit der leitenden Koordination unseres Impfzentrums bzw. unseres PCR-Testzentrum, der aktuellen Koordination und Unterstützung im Zusammenhang mit der Luftbrücke aus Afghanistan auf der Airbase Ramstein usw. Von daher konnte unser zuständiger Fachbereich erst jetzt, mit einigem Aufwand und Recherchearbeit, die beigefügte Liste unserer Sirenenstandorte zusammenstellen, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis übersenden. Mit freundlichen Grüßen