Sirenen Warnsysteme im Kreis Kusel

Anfrage an: Kreisverwaltung Kusel

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Kusel nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Kusel als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Kusel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Kusel [#226608]
Datum
11. August 2021 11:34
An
Kreisverwaltung Kusel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Kusel nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Kusel als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226608/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Kusel“ vom 11.08.…
An Kreisverwaltung Kusel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Kusel [#226608]
Datum
5. Oktober 2021 18:21
An
Kreisverwaltung Kusel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Kusel“ vom 11.08.2021 (#226608) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226608/

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Kreisverwaltung Kusel
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Informationen zu Ihrer Anfrage. 1. Auflistung der Sirenenwarns…
Von
Kreisverwaltung Kusel
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Kusel [#226608]
Datum
14. Oktober 2021 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die Informationen zu Ihrer Anfrage. 1. Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Kusel nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Im Landkreis Kusel sind analoge Sirenen vorhanden, jedoch nicht mehr flächendeckend in allen Ortschaften und somit nicht als einheitliches System. Eine Landkreis-Übersicht zum aktuellen Stand der Anzahl und auch Baumuster/Baujahr gibt es nicht. Die vorhandenen Sirenen sind in Zuständigkeit der Verbandsgemeinden und werden – sofern noch betrieben – zur Alarmierung bzw. zusätzlichen Alarmierung (da i.d.R. über Funkmeldeempfänger) der örtlichen Feuerwehren genutzt. 2. Hat der Landrat des Landkreis Kusel als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? siehe Frage 1 3. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Vorhandene Sirenen können – soweit aus dem ursprünglichen Zivilschutz/Luftschutz des Bundes stammend – auch einminütigen sowie auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung wiedergeben. Alle zur Alarmierung der Feuerwehr genutzten Sirenen sind jedoch für den Feueralarm (1 Minute Heulton zweimal unterbrochen) voreingestellt und geben bei Auslösung diesen Heulton ab. Eine Umstellung des Heultons ist nur vor Ort an der jeweiligen Sirenensteuerung möglich. 4. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Für die Feuerwehr-Alarmierung genutzte Sirenen werden über die Leitstelle ausgelöst. Sie sind über das derzeit noch in Betrieb befindliche Analogfunksystem angebunden und verfügen über zusätzliche Handmelder am jeweiligen Sirenenstandort. Ein Auslösen wäre im derzeitigen Analogfunksystem auch (noch) über die Kreisverwaltung möglich, allerdings nur für den voreingestellten Heulton zum Feueralarm. 5. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? keine 6. Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? Entfällt, da bezüglich Sirenen kein „System“ vorhanden (siehe Frage 1). 7. An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Hierzu gibt es bislang keine konkreten Planungen. Mit freundlichen Grüßen