Sirenen Warnsysteme im Kreis Neuwied

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Neuwied nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Neuwied als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden (Bsp. Neuwied Innenstadt)?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    686,40 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Neuwied [#226534]
Datum
10. August 2021 21:24
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Neuwied nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Neuwied als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden (Bsp. Neuwied Innenstadt)? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226534/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Neuwied
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihres Antrages nach § 2 Abs. 2 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) wird be…
Von
Kreisverwaltung Neuwied
Betreff
WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Neuwied [#226534]
Datum
19. August 2021 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in der Eingang Ihres Antrages nach § 2 Abs. 2 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) wird bestätigt. Entgegen Ihrer Erwartung handelt es sich bei Ihrem Auskunftsersuchen um keine einfache Anfrage. Die Informationen zu den Sirenenwarnsystemen im Landkreis Neuwied liegen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vor. Diese können nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand unter Beteiligung unserer acht Gebietskörperschaften ermittelt werden. Für eine, wie von Ihnen begehrt, umfassende Auskunft mit einem umfangreichen Verwaltungsaufwand sind nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Gebühren zu erheben. Für deren Bemessung ist § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) heranzuziehen. Danach sind die Personal- und Sachkosten mit 17,51 Euro für jede angefangene Viertelstunde für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung des 3. Einstiegsamtes zu bemessen. Für die Bereitstellung der von Ihnen begehrten Informationen gehe ich von einem Zeitbedarf von etwa 9,75 Stunden aus. Die für Ihr Auskunftsersuchen anfallenden Kosten würden sich damit auf rund 686,40 Euro belaufen, welche Ihnen in Rechnung zu stellen wären. Ich darf Sie daher um Mitteilung bitten, ob Sie trotz einer Gebührenpflicht an einer rechtsbehelfsfähigen Bescheidung Ihres Antrages festhalten wollen. Für Ihre geschätzte Rückantwort habe ich mir den 02.09.2021 vorgemerkt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> In Ihrer Pressemitteilung vom 23.08.2021 schreiben Sie: "Ein Problem, dass es …
An Kreisverwaltung Neuwied Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Neuwied [#226534]
Datum
24. August 2021 16:22
An
Kreisverwaltung Neuwied
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-sirenen-koblenz.pdf
136,2 KB
Sehr << Anrede >> In Ihrer Pressemitteilung vom 23.08.2021 schreiben Sie: "Ein Problem, dass es derzeit auch im Kreis Neuwied gibt, ist die fehlende Möglichkeit, die Bevölkerung per Sirene zu warnen. Darauf haben Kurz und Hallerbach bei einer Informationsveranstaltung mit den Bürgermeistern und den Wehrleitern des Kreises im Juni eindringlich hingewiesen. „Da ist seit Jahren dringender Handlungsbedarf, da müssen wir ran. Das war immer unsere Aussage“, betont Hallerbach entschlossen und erklärt, dass sich die vom Land versprochene Einführung des digitalen Alarmierungsnetzes, die das Sirenenproblem zu weiten Teilen lösen würde, bislang immer wieder verschoben hat. „Mit der Aussicht auf digitale Alarmierung, für die wir die durchaus zahlreich vorhandenen Sirenen dann nur umrüsten müssen, erschien es bislang wenig sinnvoll, noch kurz vorher große Summen in die alte Technik zu investieren“, führt er aus. Sirenen, so macht Kurz weiter deutlich, sind aber auch nicht alles. Denn neben der Alarmierung muss die Bevölkerung auch informiert werden. „Es ist es Zusammenspiel mehrere Systeme. Verschiedene Möglichkeiten müssen sich sinnvoll ergänzen“, sagt der BKI und nennt Warn-Apps wie KatWarn und NINA, Lautsprecherdurchsagen, aber auch Radio und Fernsehen als Beispiele. Der Kreis Neuwied hat deshalb zwölf neue mobile Sirenen für Lautsprecherdurchsagen angeschafft. Mit den vorhandenen Anlagen sind nunmehr je zwei Mobile Lautsprechersysteme in jeder Verbandsgemeinde vorhanden." Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Mit meinem Antrag habe ich lediglich Dokumente und Informationen angefragt, die dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat der Kreisverwaltung bereits vorliegen müssten. Da die Einsatzleitung laut LBKG bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall beim Landrat und dem Krisenstab der Kreisverwaltung liegt, sollte dieser für die Alarm- und Einsatzplanung einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fördert derzeit mit einer "Sirenenoffensive" eine Neu- oder Ersatzbeschaffung und möchte ein entsprechendes Warnkataster aufbauen, weshalb die Informationen von Ihnen oder den einzelnen Gebietskörperschaften ohnehin zusammengetragen werden müssten. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Die Gebühren für eine aufwändige Recherchetätigkeit bin ich deshalb nicht bereit zu entrichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum mir sämtliche Unterlagen über Quantität und Qualität der Sirenenwarnsysteme in den von ihnen verwalteten Gebietskörperschaften zuzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen. Als Muster könnten Sie sich das angehangene Schreiben der Stadt Koblenz zum Vorbild nehmen, welches mir noch am selben Tag der Anfrage zugesendet wurde und sämtliche Fragen vollumfänglich beantwortet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - ifg-sirenen-koblenz.pdf Anfragenr: 226534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226534/

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Kreisverwaltung Neuwied
LTG - Sirenen zur Bevölkerungswarnung [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [gesc…
Von
Kreisverwaltung Neuwied
Betreff
LTG - Sirenen zur Bevölkerungswarnung
Datum
15. September 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Die vorhandenen Sirenen können zentral gesteuert derzeit nur die Alarmierung der Feuerwehr. Zur Warnung der Bevölkerung wurden bereits 2016 4 Mobile Hochleistungslautsprecheranlagen der Fa. Hörmann beschafft. Diese werden nunmehr seitens des Landkreises kurzfristig um weitere 12 Anlage des gleichen Typs Mobela 150-D/SDC aufgestockt und an die Stadt Neuwied sowie die Verbandsgemeinden verteilt. Seitens der kommunale Aufgabenträger wurden bereits weitere Bestellungen durchgeführt. Die Anlagen sind im anliegenden Flyer beschrieben. Im weiteren Verlauf werden wir über unsere Planungen und Beschaffungen in den Pressemedien berichten. Sollte ich bis 30.09.2021 keine gegenteilige Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass die Fragen zum derzeitigen Stand erledigt sind. Gerne stehe ich für weitere Fragen unter den unten genannten Kontaktdaten zur Verfügung. Viele Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>

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