Sirenen Warnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Rhein-Lahn-Kreis als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    560,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis [#226541]
Datum
10. August 2021 21:40
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Rhein-Lahn-Kreis als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226541/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Anfrage vom 10.08.2021, LTranspG, Sirenenwarnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis Sehr Antragsteller/in leider müssen wir …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Betreff
Anfrage vom 10.08.2021, LTranspG, Sirenenwarnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis
Datum
1. September 2021 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns als Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises die von Ihnen begehrten Informationen in diesem Umfange nicht vorliegen. Diese können wir nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, unter Beteiligung der sechs Gebietskörperschaften unseres Landkreises, ermitteln. Für eine umfassende Auskunft mit einem umfangreichen Vorbereitungsaufwand sind gem. § 24 LTranspG Gebühren zu erheben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Personal- und Sachkostenaufwand nach § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) auf 70,04 €/Stunde (Beamte 3. Einstiegsamt) festgesetzt ist. Aufgrund des Umfanges Ihrer Anfrage gehen wir von einem Arbeitsaufwand von ca. 8 Std. aus. Dies würde im Falle einer umfassenden Beantwortung durch uns zu einer festzusetzenden Verwaltungsgebühr von rund 560 € führen. Bitte informieren Sie uns, ob Sie unter diesen Umständen an der Beantwortung Ihrer Anfrage festhalten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfrage vom 10.08.2021, LTranspG, Sirenenwarnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis [#226541] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 10.08.2021, LTranspG, Sirenenwarnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis [#226541]
Datum
5. Oktober 2021 18:25
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Rhein-Lahn-Kreis“ vom 10.08.2021 (#226541) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226541/