Sirenen Warnsysteme in Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Auflistung der Sirenenwarnsysteme in der Stadt Trier nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Oberbürgermeister der Stadt Trier als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Stadtverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Stadtverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme in Trier [#226588]
Datum
11. August 2021 11:24
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme in der Stadt Trier nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Oberbürgermeister der Stadt Trier als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Stadtverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Stadtverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226588 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226588/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 11.08.2021 betreffend der Sirenen Warnsysteme in Tr…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme in Trier [#226588]
Datum
13. August 2021 07:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 11.08.2021 betreffend der Sirenen Warnsysteme in Trier ist hier eingegangen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zur Folge haben könnte, werden wir Sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Trier
Sehr Antragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage zu den Sirenenwarnsystemen in Trier beantworten wir Ihre Fragen wie…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG), Sirenen Warnsysteme in Trier [#226588]
Datum
19. August 2021 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage zu den Sirenenwarnsystemen in Trier beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: Nachdem der Bund die Kosten für den Betrieb der Luftschutzsirenen nicht weiter übernommen hatte, wurde es den Gebietskörperschaften freigestellt diese zu übernehmen. Die Stadt Trier hatte sich damals dazu entschieden, die Alarmierung der Feuerwehr als stille Alarmierung über Funkmeldeempfänger sicherzustellen und somit auf den Weiterbetrieb der Sirenen zu verzichten. Der Bund übernahm die Kosten für den Rückbau der Sirenen. Von Bundesseite wurden die Aktivitäten im Bereich Zivilschutz reduziert. Dadurch wurde die Bevölkerung nicht weiter im Verhalten bei einer Sirenenalarmierung geschult. Zur Sicherstellung der Warnung der Bevölkerung in der Stadt Trier ist ein Einsatzplan „Warnung Evakuierung“ vorhanden. 1. Auflistung der Sirenenwarnsysteme in der Stadt Trier nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). In der Stadt Trier sind keine Sirenen vorhanden. 2. Hat der Oberbürgermeister der Stadt Trier als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Es sind keine Sirenenwarnsysteme vorhanden. 3. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen ein minütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Es sind keine Sirenenwarnsysteme vorhanden. 4. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Stadtverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Es sind keine Sirenenwarnsysteme vorhanden. 5. Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Es sind keine Sirenenwarnsysteme vorhanden. 6. Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? Es sind keine Sirenenwarnsysteme vorhanden. 7. An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Derzeit werden Gespräche geführt, ob die Alarmierung der Bevölkerung durch ein Sirenensystem ergänzt wird. Mit freundlichen Grüßen