Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022

Zum Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.22 wurde von meiner Stadtverwaltung in Kempten (Allgäu) am 09.05.22 mitgeteilt unter:
https://www.kempten.de/28314.html

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Sirenenprobealarm am 12. Mai
09.05.2022

Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration findet am Donnerstag, 12. Mai 2022 um 11:00 Uhr ein landesweit einheitlicher Probealarm statt.
Die Stadt Kempten (Allgäu) nimmt an diesem Probealarm teil.

Es werden sowohl Sirenen als auch Warn-Apps (NINA/KatWarn) ausgelöst.
Von den öffentlichen Sirenen wird ein Heulton von einer Minute Dauer abgegeben.
Dieser Heulton soll die Bevölkerung veranlassen, bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Von den Warn-Apps wird ein Probealarm angezeigt.

Das Landratsamt Oberallgäu weist darauf hin, dass im Oberallgäu kein Probealarm stattfindet.
Der Probealarm in der Stadt Kempten (Allgäu) ist jedoch auch in den direkt angrenzenden Gemeinden zu hören.

Die landesweite Sirenenprobe wird halbjährlich durchgeführt.
Die Terminvorgabe erfolgt durch das Bayerische Innenministerium.
Informationen zur landesweiten Sirenenprobe finden sich auf der Homepage des Ministeriums.
"

Ferner schreiben Sie unter
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/katastrophenschutz/stmi_probealarm_karte_a6.pdf

"
Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig.
Daher findet am Donnerstag, 12. Mai 2022, in ganz Bayern ein Probealarm statt.
Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet.
Außerdem soll die Bevölkerung durch den Probealarm über die Bedeutung von Sirenenwarnungen informiert werden.
Auch Warnmeldungen werden über die verschiedenen Warn-Apps wie z.B. NINA versandt.
Bitte erschrecken Sie also nicht, wenn am 12.Mai 2022 ab 11:00 Uhr die Sirenen heulen!
Das ist nur ein Probealarm und kein Grund zur Sorge!
"

Beim letzten bundesweiten Warntag am 10.09.20 wurde wiefolgt probe-alarmiert:
Um 11:00 ein einminütiger auf- und abschwellenden Heulton ("Warnung").
Um 11:20 ein einminütiger Dauerton ("Entwarnung")

Meine Fragen:

1) Sie schreiben
"Außerdem soll die Bevölkerung durch den Probealarm über die Bedeutung von Sirenenwarnungen informiert werden"
Warum kam am 12.05.22 nur das Sirenensignal "Warnung" (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) zum Einsatz, nicht aber beide Signale, also auch "Entwarnung" (einminütiger Dauerton) ?

2) Unter
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php
schreiben Sie:
"Die Durchführung des bundesweiten Warntages 2022 ist für den zweiten Donnerstag im September geplant." [also 08.09.22]
Werden hier in Bayern wieder beide Sirenensignale zu hören sein, also "Warnung" (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und "Entwarnung" (einminütiger Dauerton) ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum Sirenenpro…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022 [#249067]
Datum
15. Mai 2022 10:08
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.22 wurde von meiner Stadtverwaltung in Kempten (Allgäu) am 09.05.22 mitgeteilt unter: https://www.kempten.de/28314.html " Sirenenprobealarm am 12. Mai 09.05.2022 Auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration findet am Donnerstag, 12. Mai 2022 um 11:00 Uhr ein landesweit einheitlicher Probealarm statt. Die Stadt Kempten (Allgäu) nimmt an diesem Probealarm teil. Es werden sowohl Sirenen als auch Warn-Apps (NINA/KatWarn) ausgelöst. Von den öffentlichen Sirenen wird ein Heulton von einer Minute Dauer abgegeben. Dieser Heulton soll die Bevölkerung veranlassen, bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Von den Warn-Apps wird ein Probealarm angezeigt. Das Landratsamt Oberallgäu weist darauf hin, dass im Oberallgäu kein Probealarm stattfindet. Der Probealarm in der Stadt Kempten (Allgäu) ist jedoch auch in den direkt angrenzenden Gemeinden zu hören. Die landesweite Sirenenprobe wird halbjährlich durchgeführt. Die Terminvorgabe erfolgt durch das Bayerische Innenministerium. Informationen zur landesweiten Sirenenprobe finden sich auf der Homepage des Ministeriums. " Ferner schreiben Sie unter https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/katastrophenschutz/stmi_probealarm_karte_a6.pdf " Um bei Gefahrenlagen richtig reagieren zu können, sind Übungen wichtig. Daher findet am Donnerstag, 12. Mai 2022, in ganz Bayern ein Probealarm statt. Dabei werden die Sirenen auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Außerdem soll die Bevölkerung durch den Probealarm über die Bedeutung von Sirenenwarnungen informiert werden. Auch Warnmeldungen werden über die verschiedenen Warn-Apps wie z.B. NINA versandt. Bitte erschrecken Sie also nicht, wenn am 12.Mai 2022 ab 11:00 Uhr die Sirenen heulen! Das ist nur ein Probealarm und kein Grund zur Sorge! " Beim letzten bundesweiten Warntag am 10.09.20 wurde wiefolgt probe-alarmiert: Um 11:00 ein einminütiger auf- und abschwellenden Heulton ("Warnung"). Um 11:20 ein einminütiger Dauerton ("Entwarnung") Meine Fragen: 1) Sie schreiben "Außerdem soll die Bevölkerung durch den Probealarm über die Bedeutung von Sirenenwarnungen informiert werden" Warum kam am 12.05.22 nur das Sirenensignal "Warnung" (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) zum Einsatz, nicht aber beide Signale, also auch "Entwarnung" (einminütiger Dauerton) ? 2) Unter https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenundlautsprecher/index.php schreiben Sie: "Die Durchführung des bundesweiten Warntages 2022 ist für den zweiten Donnerstag im September geplant." [also 08.09.22] Werden hier in Bayern wieder beide Sirenensignale zu hören sein, also "Warnung" (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) und "Entwarnung" (einminütiger Dauerton) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249067/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022“ vom…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayDSG-Anfrage: Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022 [#249067]
Datum
17. Juli 2022 20:42
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022“ vom 15.05.2022 (#249067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022“ vom…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayDSG-Anfrage: Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022 [#249067]
Datum
8. August 2022 23:17
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022“ vom 15.05.2022 (#249067) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend der Schallzeichenverordnung für Bayern ist aktuell nur vorge…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: BayDSG-Anfrage: Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022 [#249067]
Datum
11. August 2022 07:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend der Schallzeichenverordnung für Bayern ist aktuell nur vorgesehen, dass ein Schallzeichen abgegeben wird. Für die Warnung der Bevölkerung ist dies ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton. Am bundesweiten Warntag 2022, der auf den 8. Dezember verschoben wurde, werden Sie voraussichtlich diesen Heulton hören. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit f…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BayDSG-Anfrage: Sirenenprobealarm in Bayern am 12.05.2022 [#249067]
Datum
12. August 2022 10:20
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249067/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>