Situation beim Schwurgericht Hannover

die Schwurgerichtskammer am LG Hannover erlebte in den vergangenen Jahren diverse Umbesetzungen (VRiLG Bernd Rümke, VRiLG Wolfgang Rosenbusch, VRiLG Stefan Joseph und jetzt aktuell VRiLG Martin Grote. Nun erfahren wir, dass eine der beisitzenden Richterinnen (Hanni Peiffer/Sarah Leukel) krankheitsbedingt ausfällt. Ein Verfahren platzte bereits, das Würmsee-Verfahren steht, so drücke ich es aus, auf der Kippe. Was unternimmt das Ministerium, solche - für Geschädigte, Hinterbliebene und Zeugen -, unerträgliche Situationen zukünftig einzudämmen. Zumal Hauptverhandlungen kostenträchtig sind. Es wird ja nicht nur verhandelt, es werden Verfahren vorbereitet und umfangreiche Urteile (durch das Duo Peiffer und Leukel) abgesetzt. Das sind derzeit mehr als fünf, u. a. der Auftragsmord von Ledeburg. Allein durch die Ausfälle stehen weitere Verfahren auf der Kippe, wenn Entscheidungen nicht rechtzeitig ausgefertigt werden. In welcher Weise ist dem Ministerium diese Misere bekannt? Gibt es Gespräche zwischen dem Vorsitzenden Martin Grote, dem Ministerium und dem Präsidium des LG? Gibt es Gespräche zwischen der Ministerin und dem Vorsitzenden Grote? Gibt es konkrete Ergebnisse? Gibt es hinsichtlich der Verbesserung der Sicherheit (der Mord in Ledeburg war OK, bzw. möglicherweise von einem Staat in Auftrag gegeben) des Personal des Spruchkörpers der 13. Großen Strafkammer (einschließlich Schöffen) Überlegungen seitens der Ministerin, der Staatskanzlei bzw. dem Präsidium des LG Hannover? Wenn ja, in welcher Weise? Fand darüber (wann?) zwischen den Verantwortlichen ein Gedankenaustausch statt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. August 2023
  • Frist
    20. September 2023
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Ben Reimers
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Schwurgerichtskammer am LG Hannover…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
Ben Reimers
Betreff
Situation beim Schwurgericht Hannover [#286409]
Datum
18. August 2023 11:19
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Schwurgerichtskammer am LG Hannover erlebte in den vergangenen Jahren diverse Umbesetzungen (VRiLG Bernd Rümke, VRiLG Wolfgang Rosenbusch, VRiLG Stefan Joseph und jetzt aktuell VRiLG Martin Grote. Nun erfahren wir, dass eine der beisitzenden Richterinnen (Hanni Peiffer/Sarah Leukel) krankheitsbedingt ausfällt. Ein Verfahren platzte bereits, das Würmsee-Verfahren steht, so drücke ich es aus, auf der Kippe. Was unternimmt das Ministerium, solche - für Geschädigte, Hinterbliebene und Zeugen -, unerträgliche Situationen zukünftig einzudämmen. Zumal Hauptverhandlungen kostenträchtig sind. Es wird ja nicht nur verhandelt, es werden Verfahren vorbereitet und umfangreiche Urteile (durch das Duo Peiffer und Leukel) abgesetzt. Das sind derzeit mehr als fünf, u. a. der Auftragsmord von Ledeburg. Allein durch die Ausfälle stehen weitere Verfahren auf der Kippe, wenn Entscheidungen nicht rechtzeitig ausgefertigt werden. In welcher Weise ist dem Ministerium diese Misere bekannt? Gibt es Gespräche zwischen dem Vorsitzenden Martin Grote, dem Ministerium und dem Präsidium des LG? Gibt es Gespräche zwischen der Ministerin und dem Vorsitzenden Grote? Gibt es konkrete Ergebnisse? Gibt es hinsichtlich der Verbesserung der Sicherheit (der Mord in Ledeburg war OK, bzw. möglicherweise von einem Staat in Auftrag gegeben) des Personal des Spruchkörpers der 13. Großen Strafkammer (einschließlich Schöffen) Überlegungen seitens der Ministerin, der Staatskanzlei bzw. dem Präsidium des LG Hannover? Wenn ja, in welcher Weise? Fand darüber (wann?) zwischen den Verantwortlichen ein Gedankenaustausch statt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers Anfragenr: 286409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286409/
Mit freundlichen Grüßen Ben Reimers

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr geehrter Herr Reimers, vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Beantwortung; di…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: Situation beim Schwurgericht Hannover [#286409]
Datum
18. Oktober 2023 16:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reimers, vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die verspätete Beantwortung; die Anfrage war hier leider zunächst falsch abgelegt worden. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind, da es sich weder um eine Umweltinformation noch um eine Verbraucherinformation handelt. Inhaltlich kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zu der Besetzung einzelner Kammern kann das Niedersächsische Justizministerium keine Aussagen treffen. Hierüber entscheidet aufgrund der Unabhängigkeit der Gerichte alleine das jeweilige Präsidium des Gerichts. Ganz generell beobachtet das Justizministerium fortwährend die Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften und steht hierzu im laufenden Austausch. Ziel ist es stets, im Rahmen des Möglichen den Personalbedarf bestmöglich abzudecken. Krankheitsfälle oder unerwartet auftretende Belastungsspitzen lassen sich aber leider nie ausschließen. Mit freundlichen Grüßen