Sitzbänke Pützstrasse

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Den Antrag der SPD zur Umsetzung oder Entfernung der Sitzbänke auf den Parkplätzen in der Pützstrasse in Kessenich.
2. Den Beschluss der Bezirksvertretung, den Antrag zu 1. zu vertagen und einen Ortstermin anzuberaumen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzbänke Pützstrasse [#284686]
Datum
26. Juli 2023 08:30
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Den Antrag der SPD zur Umsetzung oder Entfernung der Sitzbänke auf den Parkplätzen in der Pützstrasse in Kessenich. 2. Den Beschluss der Bezirksvertretung, den Antrag zu 1. zu vertagen und einen Ortstermin anzuberaumen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284686/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Bonn
Kein Nachrichtentext
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Juli 2023
Status
Warte auf Antwort

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Kommunalverwaltung Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst entschuldige ich mich für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfra…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Sitzbänke Pützstrasse [#284686]
Datum
14. November 2023 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,2 KB
image002.png
6,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> zunächst entschuldige ich mich für die verzögerte Bearbeitung Ihrer Anfrage. Auf Grundlage des IFG NRW baten Sie um Übersendung 1. des Antrags der SPD zur Umsetzung oder Entfernung der Sitzbänke auf den Parkplätzen in der Pützstraße in Kessenich und 2. des Beschlusses der Bezirksvertretung, den Antrag der SPD zu vertagen und einen Ortstermin anzuberaumen. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie einen Anspruch auf Zugang zu den hier vorhandenen amtlichen Informationen. Gem. § 5 Abs. 4 Halbsatz 2 IFG NRW kann ich Ihren Antrag ablehnen, wenn Sie sich die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen können. In Bezug auf Ihren Antrag können Sie sich unter dem nachfolgenden Link über den Umsetzungsstand „Autofrei Pützstraße Kessenich“ in zumutbarer Weise informieren: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/TO020?TOLFDNR=2007502 Einen expliziten Antrag der SPD zum Abbau der Sitzbänke sowie einen darauf bezogenen Beschluss der Bezirksregierung konnte ich trotz mehrfacher Suche nicht finden. Daher wäre Ihr Antrag mangels vorhandener Informationen abzulehnen. Ich bitte Sie um Rückmeldung, sollten Sie weitere Hinweise haben (z. B. ein Datum des Antrags der SPD oder des Beschlusses der Bezirksvertretung), anhand derer die gewünschte Information konkretisiert werden kann. Ansonsten bitte ich um Rückmeldung, ob Ihnen die hier enthaltenen Informationen bereits ausreichen oder ob Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen. Für eine Rückmeldung habe ich mir den 14.12.2023 notiert. Sollte ich bis dahin nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Anliegen erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen