Sitzungsprotokoll der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zum vierten Beschluss über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie zum vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

das Sitzungsprotokoll der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zum vierten Beschluss über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie zum vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Juni 2023
  • Frist
    29. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Sitzungsprotokoll der Mindestlohn…
An Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Details
Von
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Betreff
Sitzungsprotokoll der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zum vierten Beschluss über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie zum vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns [#282613]
Datum
27. Juni 2023 18:48
An
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Sitzungsprotokoll der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 zum vierten Beschluss über die Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns sowie zum vierten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282613/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Der Antrag wird abgelehnt, da gemäß § 3 Nr. 4 IFG der Anspruch auf Informationszugang u.a. dann nicht besteht, wen…
Von
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Juli 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag wird abgelehnt, da gemäß § 3 Nr. 4 IFG der Anspruch auf Informationszugang u.a. dann nicht besteht, wenn die Information durch Rechtsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Vertraulichkeitspflichten unterliegt. Eine solche gesetzliche Pflicht zur Vertraulichkeit liegt hier in § 10 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes zur Regelung des allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) begründet, nach welchem die Sitzungen der Mindestlohnkommission nicht öffentlich sind und der Inhalt ihrer Beratungen vertraulich ist.