Sitzungsprotokolle Aufsichtsrat und Gesellschaftsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022

Anfrage an: Kreis Düren

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Protokolle der (a) Aufsichtsratssitzungen und (b) Gesellschaftsratssitzungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen.
2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen.

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin:

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kreis Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokolle Aufsichtsrat und Gesellschaftsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022 [#292610]
Datum
17. November 2023 19:04
An
Kreis Düren
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Protokolle der (a) Aufsichtsratssitzungen und (b) Gesellschaftsratssitzungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen. 2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen. Im Übrigen weise ich auf folgendes hin: Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292610/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle Aufsichtsrat und Gesellschaftsrat der Zukunftsa…
An Kreis Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle Aufsichtsrat und Gesellschaftsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022 [#292610]
Datum
19. Dezember 2023 13:22
An
Kreis Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle Aufsichtsrat und Gesellschaftsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022“ vom 17.11.2023 (#292610) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreis Düren
Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH Sehr << Antragsteller:in…
Von
Kreis Düren
Betreff
Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH
Datum
21. Dezember 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Erinnerung an Ihre UIG-Anfrage vom 17.11.2023. Bisher habe ich noch keinen Fachbereich in meinem Haus (Kreisverwaltung Düren) ausfindig gemacht, der mir die von Ihnen angefragten Sitzungsprotokolle zur Verfügung stellen kann. Ich kann aber nicht ausschließen, dass diese Sitzungsprotokolle nicht doch in der Kreisverwaltung bevorratet werden, so dass ich weiter recherchiere und insofern die Monatsfrist nicht eingehalten werden kann. Da ich Ihnen keine Umweltinformationen aus meinem Haus vorenthalten will, nutze ich für meine Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage die Frist von zwei Monaten mit Beginn der Antragstellung (§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2. UIG). Bei der Größe meines Hauses kann es durchaus sein, dass ich die v.g. Zwei-Monats-Frist vollumfänglich ausschöpfen muss (bis zum 16.01.2024) und gehe davon aus, dass dies in Ihrem Interesse ist. Abschließend will ich, wie bereits bei Ihrer UIG-Anfrage im Juli diesen Jahres, nicht versäumen, darauf zu verweisen, dass mir nicht daran gelegen ist, Fristen, die mir gesetzlich vorgegeben sind, zu überschreiten. Auch nicht, z.B., um einen Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH [#292610]
Sehr << An…
An Kreis Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH [#292610]
Datum
21. Dezember 2023 12:34
An
Kreis Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und Ihre Mühen! Nur zum Hintergrund meiner Nachricht, das Portal FragDenStaat.de hatte mich selbstständig daran erinnert, dass die Frist meiner Anfrage abgelaufen war, und die Erinnerungsnachricht vorgeschlagen - die habe ich dann einfach abgeschickt, weil ich bislang von Ihnen ja noch gar nichts gehört hatte. Im Übrigen kann ich Ihnen ggf. die aufwendige Suche in Ihrer Behörde auch ersparen: Gem. § 2 S. 2 UIG NRW iVm § 2 Abs. 4 Bundes-UIG ist Ihre Behörde nämlich auch dann zur Herausgabe der Informationen verpflichtet, wenn Ihnen die Informationen zwar nicht selbst vorliegen, sie aber von einer privaten Stelle für Sie bereitgehalten werden und diese Stelle selbst nicht informationspflichtig ist. So liegt der Fall hier. Ich hatte die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH bereits um die Übersendung der Protokolle gebeten und diese hatte mir mitgeteilt, dass Sie nicht unter das UIG/IFG falle. Ich gehe aber davon aus, dass Sie, weil Sie ja im Aufsichts- und Gesellschafterrat der ZRR GmbH sitzen, einen Möglichkeit (und auch einen Anspruch aus dem Gesellschaftsrecht) haben, die Protokolle von der ZRR GmbH zu erhalten. Damit ist nicht mehr das maßgebliche Kriterium, ob die Informationen bei Ihnen "vorhanden" sind, was normalerweise ja das Kriterium ist, sondern die Frage, ob die Informationen für Sie "bereitgehalten" werden im Sinne des § 2 Abs. 4 UIG. Das ist der Fall. Soweit ich weiß, werden die Protokolle von der ZRR GmbH im Intranet für Sie bereitgestellt o.Ä. Zu dem Kriterium des "bereithalten" verweise ich auf folgende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschluss vom 01.11.2007 - BVerwG 7 B 37.07: https://www.bverwg.de/de/011107B7B37.07.0 (hier Randnummern 19 und 20) Sie müssen also demnach nicht in Ihrer Behörde weitersuchen, ob die Protokolle auf irgendeiner Festplatte schlummern, sondern können sie auch einfach neu herunterladen und mir zur Verfügung stellen. Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und wünsche Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreis Düren
Antw.: Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen/Protokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 17.11.2…
Von
Kreis Düren
Betreff
Antw.: Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen/Protokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 17.11.2023; Mein Aktenzeichen: 66/2 - 66 00 18 - 1574/23 - HK
Datum
8. Januar 2024 17:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> meine Recherchen zu Sitzungsprotokollen bzw. Protokollen der Aufsichtsratssitzungen und/oder Gesellschaftsratssitzungen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH in meinem Haus (Kreisverwaltung Düren) sind negativ. Gleichzeitig bedanke ich mich bei Ihnen für den Hinweis, dass ich als Behörde Informationen, die mir nicht vorliegen, die jedoch ein Dritter für mich bereithält, nach dem UIG zugänglich machen muss. Diese gesetzliche Regelung des UIG ist mir bekannt, jedoch auf Ihre Anfrage nicht übertragbar. Mit den von Ihnen aufgeführten Regelungen meint der Gesetzgeber Informationen, deren Bereitstellung ausdrücklich vorgegeben sind, z. B. durch Nebenbestimmungen in einer erteilten Genehmigung. Dies ist bei den von Ihnen angefragten o.a. Sitzungsprotokollen/Protokollen nicht der Fall. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist der Kreisverwaltung gegenüber nicht informationspflichtig. Mir ist es grundsätzlich nicht möglich, Ihnen Informationen zugänglich zu machen, ob nach UIG oder IFG, die in meinem Haus nicht bevorratet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw.: Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen/Protokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 17.…
An Kreis Düren Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw.: Ihre UIG-Anfrage zu Sitzungsprotokollen/Protokollen der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH vom 17.11.2023; Mein Aktenzeichen: 66/2 - 66 00 18 - 1574/23 - HK [#292610]
Datum
8. Januar 2024 18:48
An
Kreis Düren
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> Die einschlägige Rechtsprechung nimmt zu Recht an, dass ein Bereithalten jedenfalls dann vorliegt, wenn ein gesetzlicher Anspruch der Behörde auf Übermittlung der begehrten Informationen besteht (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 - 10 S 2422/20, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.12.2022 - 2 ME 2/22 sowie die Vorinstanzen). Ein solcher gesetzlicher Zugangsanspruch Ihrer Behörde als Gesellschafterin gegenüber der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ergibt sich vorliegend aus § 51a Abs. 1 GmbHG. Im Übrigen gilt auch jenseits des gesetzlichen Übermittlungsanspruchs Folgendes: Das NRW und Bundes-UIG geht zurück auf die Umweltinformationsrichtlinie der EU (Richtlinie 2003/4/EG), diese ist somit auch maßgeblich für die Auslegung des Begriffs „bereitgehaltene Information“. Die Richtlinie definiert diesen Begriff in Art. 2 Nr. 4 wie folgt: „Umweltinformationen, die materiell von einer natürlichen oder juristischen Person für eine Behörde bereitgehalten werden;“ Eine Einschränkung des „Bereithaltens“ dahingehend, dass eine „Bereitstellung ausdrücklich vorgegeben ist, z.B. durch Nebenbestimmungen in einer erteilten Genehmigung“, wie Sie meinen, lässt sich weder der EU-Richtlinie, noch dem UIG, noch der von mir zitierten Rechtsprechung des BVerwG entnehmen. Dies wäre auch naturgemäß mit Unschärfen verbunden und würde dem Anspruch des UIG, einen möglichst weitreichenden Zugang zu Umweltinformationen zu gewähren, widersprechen. Stattdessen stellt die EU-Richtlinie ausdrücklich darauf ab, dass die Informationen materiell bereitgehalten werden. Dies ist hier offensichtlich der Fall, sofern Sie tatsächlich die Möglichkeit haben, die Informationen herunterzuladen. Letzteres haben Sie auch nicht in Abrede gestellt. Zuletzt bitte ich hiermit auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung und rege vor diesem Hintergrund an, dass Sie Ihre Stellungnahme für die LDI schon einmal vorbereiten – auch angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Antwortfrist bereits deutlich überschritten ist. Unabhängig vom Vermittlungsverfahren bei der LDI bitte ich Sie um einen schriftlichen Bescheid inklusive einer Rechtsbehelfsbelehrung, gegen den ich Widerspruch erheben kann, um diese Angelegenheit sofern notwendig auch einer verwaltungsgerichtlichen Klärung zuzuführen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292610/
<< Anfragesteller:in >>
ggf. zu Ihrem Az: 14.209.2.3.2.10-8789/23 Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfra…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
zu 14.209.2.3.2.10-8789/23 Vermittlung bei Anfrage „Sitzungsprotokolle Aufsichtsrat und Gesellschaftsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2022“ [#292610]
Datum
8. Januar 2024 18:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
ggf. zu Ihrem Az: 14.209.2.3.2.10-8789/23 Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/292610/ Auch der Landkreis Düren ist der Ansicht, er müsse mir die begehrten Sitzungsprotokolle nicht zur Verfügung stellen, weil anscheinend niemand in der Behörde sie heruntergeladen hat. Darüber hinaus meint er, liege auch kein "Bereithalten" der Information iSd § 2 Abs. 4 UIG vor, weil die Bereitstellung nich ausdrücklich wie in einer Nebenbestimmung vorgegeben sei. Ich teile die Rechtsauffassung der Behörde nicht und verweise hierzu auf meine Ausführungen im oben bezeichneten Vermittlungsverfahren mit dem Kreis Heinsberg und meine E-Mail vom heutigen Tage an den Kreis Düren. Der Kreis Düren scheint mir vorliegend ein wenig zugänglicher zu sein als der Kreis Heinsberg, da er immerhin das "Bereithalten" grundsätzlich anerkennt. Wenn Sie ebenfalls der Meinung sind, dass vorliegend ein "Bereithalten" vorliegt könnte der Kreis Düren mir vielleicht eher als der Kreis Heinsberg Zugang zu den begehrten Informationen gewähren. Wie immer danke ich Ihnen für Ihre Mühen und wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 292610.pdf Anfragenr: 292610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292610/

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Kreis Düren
Anhörung und Möglichkeit zur Stellungnahme
Von
Kreis Düren
Via
Briefpost
Betreff
Anhörung und Möglichkeit zur Stellungnahme
Datum
31. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort