Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen.
2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen.

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin:

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Jüchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292627]
Datum
17. November 2023 19:11
An
Kommunalverwaltung Jüchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen. 2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen. Im Übrigen weise ich auf folgendes hin: Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292627/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Jüchen
Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Jüchen verfügt nicht über die angeforderten Informationen. Die…
Von
Kommunalverwaltung Jüchen
Betreff
WG: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292627]
Datum
21. November 2023 15:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> die Stadt Jüchen verfügt nicht über die angeforderten Informationen. Diese können Sie über die Geschäftsstelle der ZRR bzw. deren Informationssystem erhalten. Die Stadt Jüchen lädt diese grundsätzlich nicht herunter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mich berei…
An Kommunalverwaltung Jüchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292627]
Datum
22. November 2023 10:04
An
Kommunalverwaltung Jüchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Az.: unbekannt Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe mich bereits an die ZRR gewandt und diese ist der Meinung, dass sie nicht unter den Anwendungsbereich des UIG/IFG fällt und wird mir deswegen die begehrten Dokumente nicht zur Verfügung stellen. Gem. § 2 S.2 UIG NRW iVm § 2 Abs. 4 Bundes-UIG ist Ihre Behörde auch dann zur Herausgabe der Informationen verpflichtet, wenn Ihnen die Informationen zwar nicht selbst vorliegen, sie aber von einer privaten Stelle für Sie bereitgehalten werden und diese Stelle selbst nicht informationspflichtig ist. So liegt der Fall hier. Ich bitte Sie daher, die Dokumente herunterzuladen und mir digital zur Verfügung zu stellen. Insoweit erhalte ich meine Anfrage aufrecht. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292627/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rhein…
An Kommunalverwaltung Jüchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292627]
Datum
19. Dezember 2023 13:17
An
Kommunalverwaltung Jüchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020“ vom 17.11.2023 (#292627) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Jüchen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu den Gremienprotokollen liegt zwischenzeitlich der Landesd…
Von
Kommunalverwaltung Jüchen
Betreff
AW: WG: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292627]
Datum
20. Dezember 2023 09:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zu den Gremienprotokollen liegt zwischenzeitlich der Landesdatenschutzbeauftragten zur Stellungnahme vor. Da wir, wie bereits mitgeteilt, nicht über diese Unterlagen verfügen, müssen wir dieser bei der ZRR anfragen. Die Stellungnahe der LDi ist von uns abzuwarten. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen