Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen.
2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen.

Im Übrigen weise ich auf folgendes hin:

Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen.

Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Kommunalverwaltung Merzenich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292631]
Datum
17. November 2023 19:11
An
Kommunalverwaltung Merzenich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen. 2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen. Im Übrigen weise ich auf folgendes hin: Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen. Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen. Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292631/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rhein…
An Kommunalverwaltung Merzenich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292631]
Datum
19. Dezember 2023 13:19
An
Kommunalverwaltung Merzenich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020“ vom 17.11.2023 (#292631) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Merzenich
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an <<E-Mail-Adresse>>, deren Eingang hi…
Von
Kommunalverwaltung Merzenich
Betreff
Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292631]
Datum
19. Dezember 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht an <<E-Mail-Adresse>>, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Az.: 80.7-013 Sehr << Antragsteller:in >> Zunächst wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr. Die verm…
Von
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Betreff
Eingangsbestätigung: Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 [#292631]
Datum
2. Januar 2024 14:09
Status
Warte auf Antwort
Az.: 80.7-013 Sehr << Antragsteller:in >> Zunächst wünsche ich Ihnen ein frohes neues Jahr. Die vermeintlich verzögerte Bearbeitung Ihres Anliegens bitte ich zu entschuldigen. Da Sie Ihre Anfrage an alle Anrainerkommunen gerichtet haben, haben wir uns hierzu vor Weihnachten im Kreise der Kommunen über Art und Umfang der Beantwortung ausgetauscht. Diese Abstimmung läuft noch. Ich werde unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen, sobald die Abstimmung abgeschlossen ist. Bis dahin bitte ich um bzw. hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen