Sitzungsprotokolle der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Protokolle der Sitzungen der Anrainerkonferenz der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH seit 2020 sowie, soweit dies nicht aus selbigen hervorgeht, die Tagesordnungen der jeweiligen Sitzungen.
2. Soweit daneben noch andere Aufzeichnungen (z.B. Video oder Ton) vorliegen, bitte ich Sie um eine kurze Angabe, welche Art von Aufzeichnungen außerdem vorliegen.
Im Übrigen weise ich auf folgendes hin:
Bei den begehrten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne von § 2 Abs. 3 UIG. Der Begriff der Umweltinformation ist im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern, weit auszulegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 20 F 2/07 -, BVerwGE 130,236 = NVwZ 2008, 554; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223 = NVwZ2008, 791). Somit unterfallen auch die oben begehrten Informationen als Grundlage des mit der deutschen Klimapolitik verwobenen Strukturwandels im Rheinischen Revier dem UIG. Daneben haben jedenfalls Teile der begehrten Informationen auch einen unmittelbaren Bezug zu Umweltbelangen.
Personenbezogene Daten sind hierbei nicht zu schwärzen. Die begehrten Informationen lassen nicht die notwendige "erhebliche Beeinträchtigung" (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UIG) erwarten. Jedenfalls überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit (§ 9 Abs. 1 S. 1 a.E. UIG) an der Bekanntgabe solcher Informationen: Die Ereignisse der letzten Jahre rund um den Kohleausstieg im rheinischen Revier waren und sind von überragender Bedeutung für die Öffentlichkeit und die politische Landschaft in der Region und NRW insgesamt. Die mediale Berichterstattung zu diesen Themen ist seit Jahren konstant hoch, auch wegen jahrelanger Proteste gegen die Kohle- und Strukturpolitik in der Region. Dies schlägt auch auf das Thema des Strukturwandels im Rheinischen Revier durch. Mit besonderem Gewicht in die Abwägung einzustellen ist zudem diebeispiellos hohe Summe an staatlichen Mitteln im zweistelligen Milliardenbereich, die für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bestimmt ist. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH ist maßgeblich für die Verteilung dieser Mittel zuständig und dafür von Land und Bundbestimmt. Ihr Aufsichtsrat als höchstes Entscheidungsorgan der Gesellschaft hat damit ganz erheblichen Einfluss auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hilfsweise sind personenbezogene Daten speziell von Amtsträger:innen auch unter der Anwendung des IFG nicht zu schwärzen (§ 9 Abs.3 lit. a) IFG NRW).Ich gehe davon aus, dass vorliegend auch keine Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Dritter berührt sein werden. Jedenfalls würde auch hier das bereits oben dargelegte Interesse an der Bekanntgabe § 9 Abs. 1 S. 1a.E. UIG bzw. § 8 S. 3 IFG NRW überwiegen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anfrage Gebühren auslöst - obwohl meiner Meinung nach keine zeitaufwendigen Schwärzungen erforderlich sein dürften, weil das öffentliche Interesse jeweils überwiegt - bitte ich Sie um eine Mitteilung inklusive nachvollziehbarer Gebührenabschätzung (zu sichtendes Material, etwaig zu schwärzendes Material, Gründe für die Schwärzungen, veranschlagter Zeitaufwand, veranschlagte Stundensätze) vor Beantwortung der Anfrage.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum17. November 2023
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19. Dezember 2023
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