Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung
Die Sitzungsprotokolle der Sitzungen der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung und eine namentliche Mitgliederliste und in welcher Eigenschaft sie in dem Gremium sitzen bzw. wen sie vertreten oder durch welche Vorschlagsliste sie gewählt wurden und eine offizielle KontakteMailadresse der Mitglieder.
Begründung:
Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 SGB IV öffentlich, damit sind auch deren Sitzungsprotokolle und deren Geschäftsordnung öffentlich zugänglich zu machen. Weder auf der Unternehmenswebseite, noch im Internen Mitgliederbereich sind diese Unterlagen den Mitgliedern zugänglich. Das Unternehmen ist Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und hat sich somit an den good governance Prinzipien zu orientieren. Hierzu gehört zumindest die öffentlichen Punkte der Vertreterversammlungsitzungen und deren Struktur und Vorgehensweise transparent nach außen darzustellen. Die Vertreterversammlung ist kein Geheimbund und hat sich nach außen auch namentlich zu erkennen zu geben. Die Mitglieder der Vertreterversammlung müssen auch für berechtigte Fragen zu ihren Entscheidungen befragt werden können, dafür ist irgendeine Kontaktmöglichkeit unerlässlich. Die Mitglieder können sich auch nicht auf private Datenschutzinteressen zurück ziehen, denn sie sind in diesem Gremium nicht privat, sondern bekleiden damit ein öffentliches Amt. Jedes in der Vertreterversammlung gewählte Mitglied hat sich frei dazu entschieden dieses Amt anzunehmen und hat sich damit auch dazu entschieden, den Bereich des privaten zumindest für diesen betreffenden Bereich zu verlassen. Damit muss sich auch jedes Mitglied dieses Gremiums eine gewisse Öffentlichkeit gefallen lassen. Die Angabe einer geschäftlichen eMailadresse reicht zur Kontaktaufnahme völlig aus. Ein Verweis auf eine öffentliche Mailadresse des gesamten Gremiums wird nicht reichen, da für die Bevölkerung die Möglichkeit der Einzelbefragung eines jeden Mitgliedes der Vertreterversammlung gewährleistet sein muss.
Gerade im Hinblick auf die von der Vertreterversammlung verabschiedeten Satzungsleistungen dürfte es von Seiten der Öffentlichkeit und der Mitglieder sicherlich kontroversen geben. Z. B. ist doch grundsätzlich fraglich, inwiefern die Kostenübernahme von homöopathische Arzneimittel oder anthroposophische Therapieformen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, Teil der Satzungsleistung sein sollte und damit aus den Beiträgen aller Versicherten finanziert wird, wohingegen andere Leistungen z. B. Zahnersatz nicht oder nur zum Teil finanziert werden. Die Vertreterversammlung hat sich für diese Entscheidungen als öffentliches Gremium zu rechtfertigen und hat ihre Entscheidungen zu begründen, dies schließt ein Befragungsrecht der Versicherten ein.
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Datum4. Januar 2024
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6. Februar 2024
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- Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
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- AW: Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
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- 19. Februar 2024 23:24
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- AW: Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
- Datum
- 17. März 2024 23:37
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- 17. März 2024 23:37
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- AW: Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
- Datum
- 17. März 2024 23:38
- An
- Bundesamt für Soziale Sicherung
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