Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung

Anfrage an: BKK Verkehrsbau Union

Die Sitzungsprotokolle der Sitzungen der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung und eine namentliche Mitgliederliste und in welcher Eigenschaft sie in dem Gremium sitzen bzw. wen sie vertreten oder durch welche Vorschlagsliste sie gewählt wurden und eine offizielle KontakteMailadresse der Mitglieder.

Begründung:
Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 SGB IV öffentlich, damit sind auch deren Sitzungsprotokolle und deren Geschäftsordnung öffentlich zugänglich zu machen. Weder auf der Unternehmenswebseite, noch im Internen Mitgliederbereich sind diese Unterlagen den Mitgliedern zugänglich. Das Unternehmen ist Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und hat sich somit an den good governance Prinzipien zu orientieren. Hierzu gehört zumindest die öffentlichen Punkte der Vertreterversammlungsitzungen und deren Struktur und Vorgehensweise transparent nach außen darzustellen. Die Vertreterversammlung ist kein Geheimbund und hat sich nach außen auch namentlich zu erkennen zu geben. Die Mitglieder der Vertreterversammlung müssen auch für berechtigte Fragen zu ihren Entscheidungen befragt werden können, dafür ist irgendeine Kontaktmöglichkeit unerlässlich. Die Mitglieder können sich auch nicht auf private Datenschutzinteressen zurück ziehen, denn sie sind in diesem Gremium nicht privat, sondern bekleiden damit ein öffentliches Amt. Jedes in der Vertreterversammlung gewählte Mitglied hat sich frei dazu entschieden dieses Amt anzunehmen und hat sich damit auch dazu entschieden, den Bereich des privaten zumindest für diesen betreffenden Bereich zu verlassen. Damit muss sich auch jedes Mitglied dieses Gremiums eine gewisse Öffentlichkeit gefallen lassen. Die Angabe einer geschäftlichen eMailadresse reicht zur Kontaktaufnahme völlig aus. Ein Verweis auf eine öffentliche Mailadresse des gesamten Gremiums wird nicht reichen, da für die Bevölkerung die Möglichkeit der Einzelbefragung eines jeden Mitgliedes der Vertreterversammlung gewährleistet sein muss.

Gerade im Hinblick auf die von der Vertreterversammlung verabschiedeten Satzungsleistungen dürfte es von Seiten der Öffentlichkeit und der Mitglieder sicherlich kontroversen geben. Z. B. ist doch grundsätzlich fraglich, inwiefern die Kostenübernahme von homöopathische Arzneimittel oder anthroposophische Therapieformen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, Teil der Satzungsleistung sein sollte und damit aus den Beiträgen aller Versicherten finanziert wird, wohingegen andere Leistungen z. B. Zahnersatz nicht oder nur zum Teil finanziert werden. Die Vertreterversammlung hat sich für diese Entscheidungen als öffentliches Gremium zu rechtfertigen und hat ihre Entscheidungen zu begründen, dies schließt ein Befragungsrecht der Versicherten ein.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Jan Schrecker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sitzungsprotokolle der Sitzungen …
An BKK Verkehrsbau Union Details
Von
Jan Schrecker
Betreff
Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
Datum
4. Januar 2024 01:38
An
BKK Verkehrsbau Union
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sitzungsprotokolle der Sitzungen der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung und eine namentliche Mitgliederliste und in welcher Eigenschaft sie in dem Gremium sitzen bzw. wen sie vertreten oder durch welche Vorschlagsliste sie gewählt wurden und eine offizielle KontakteMailadresse der Mitglieder. Begründung: Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 SGB IV öffentlich, damit sind auch deren Sitzungsprotokolle und deren Geschäftsordnung öffentlich zugänglich zu machen. Weder auf der Unternehmenswebseite, noch im Internen Mitgliederbereich sind diese Unterlagen den Mitgliedern zugänglich. Das Unternehmen ist Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und hat sich somit an den good governance Prinzipien zu orientieren. Hierzu gehört zumindest die öffentlichen Punkte der Vertreterversammlungsitzungen und deren Struktur und Vorgehensweise transparent nach außen darzustellen. Die Vertreterversammlung ist kein Geheimbund und hat sich nach außen auch namentlich zu erkennen zu geben. Die Mitglieder der Vertreterversammlung müssen auch für berechtigte Fragen zu ihren Entscheidungen befragt werden können, dafür ist irgendeine Kontaktmöglichkeit unerlässlich. Die Mitglieder können sich auch nicht auf private Datenschutzinteressen zurück ziehen, denn sie sind in diesem Gremium nicht privat, sondern bekleiden damit ein öffentliches Amt. Jedes in der Vertreterversammlung gewählte Mitglied hat sich frei dazu entschieden dieses Amt anzunehmen und hat sich damit auch dazu entschieden, den Bereich des privaten zumindest für diesen betreffenden Bereich zu verlassen. Damit muss sich auch jedes Mitglied dieses Gremiums eine gewisse Öffentlichkeit gefallen lassen. Die Angabe einer geschäftlichen eMailadresse reicht zur Kontaktaufnahme völlig aus. Ein Verweis auf eine öffentliche Mailadresse des gesamten Gremiums wird nicht reichen, da für die Bevölkerung die Möglichkeit der Einzelbefragung eines jeden Mitgliedes der Vertreterversammlung gewährleistet sein muss. Gerade im Hinblick auf die von der Vertreterversammlung verabschiedeten Satzungsleistungen dürfte es von Seiten der Öffentlichkeit und der Mitglieder sicherlich kontroversen geben. Z. B. ist doch grundsätzlich fraglich, inwiefern die Kostenübernahme von homöopathische Arzneimittel oder anthroposophische Therapieformen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, Teil der Satzungsleistung sein sollte und damit aus den Beiträgen aller Versicherten finanziert wird, wohingegen andere Leistungen z. B. Zahnersatz nicht oder nur zum Teil finanziert werden. Die Vertreterversammlung hat sich für diese Entscheidungen als öffentliches Gremium zu rechtfertigen und hat ihre Entscheidungen zu begründen, dies schließt ein Befragungsrecht der Versicherten ein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jan Schrecker Anfragenr: 296222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296222/ Postanschrift Jan Schrecker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jan Schrecker
BKK Verkehrsbau Union
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
BKK Verkehrsbau Union
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Januar 2024 01:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jan Schrecker
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 un…
An BKK Verkehrsbau Union Details
Von
Jan Schrecker
Betreff
AW: Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
Datum
19. Februar 2024 23:20
An
BKK Verkehrsbau Union
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung“ vom 04.01.2024 (#296222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Schrecker
BKK Verkehrsbau Union
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
BKK Verkehrsbau Union
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Februar 2024 23:20
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jan Schrecker
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 un…
An BKK Verkehrsbau Union Details
Von
Jan Schrecker
Betreff
Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
Datum
19. Februar 2024 23:24
An
BKK Verkehrsbau Union
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung“ vom 04.01.2024 (#296222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Schrecker
BKK Verkehrsbau Union
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
BKK Verkehrsbau Union
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Februar 2024 23:24
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Jan Schrecker
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 un…
An BKK Verkehrsbau Union Details
Von
Jan Schrecker
Betreff
AW: Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
Datum
17. März 2024 23:37
An
BKK Verkehrsbau Union
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung“ vom 04.01.2024 (#296222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Schrecker
BKK Verkehrsbau Union
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
BKK Verkehrsbau Union
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2024 23:37
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jan Schrecker
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 un…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
Jan Schrecker
Betreff
AW: Automatische Antwort: Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung [#296222]
Datum
17. März 2024 23:38
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sitzungsprotokolle der Vertreterversammlung aus den Jahren 2022 und 2023 sowie deren Geschäftsordnung“ vom 04.01.2024 (#296222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jan Schrecker