Sitzungsunterlagen AG HessenConnect 2.0

Die Sitzungsunterlagen der AG HessenConnect 2.0 aus dem Jahr 2023, insbesondere Protokolle und Niederschriften, Gesprächsvermerke sowie Tagesordnungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungen vermieden werden können.

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  • Datum
    23. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sitzungsunterlagen der AG Hes…
An Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Sitzungsunterlagen AG HessenConnect 2.0 [#293208]
Datum
23. November 2023 17:46
An
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Sitzungsunterlagen der AG HessenConnect 2.0 aus dem Jahr 2023, insbesondere Protokolle und Niederschriften, Gesprächsvermerke sowie Tagesordnungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungen vermieden werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 293208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293208/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023 SI04-0008-0007 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23. November 2023 Sehr g…
Von
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023
Datum
21. Dezember 2023 12:47
Status
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6,6 KB


SI04-0008-0007 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23. November 2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 23. November 2023 in der Hessischen Staatskanzlei eingegangen. Unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bitten Sie um Folgendes: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sitzungsunterlagen der AG HessenConnect 2.0 aus dem Jahr 2023, insbesondere Protokolle und Niederschriften, Gesprächsvermerke sowie Tagesordnungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungen vermieden werden können." Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: 1. Da die Entscheidung, inwiefern die von Ihnen begehrten Unterlagen zugänglich gemacht werden können, eine intensive Prüfung verlangt, ist es erforderlich, die laufende Frist gemäß § 87 Abs. 4 HDSIG um einen Monat zu verlängern. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass geprüft werden muss, ob hier gemäß § 86 Satz 1 HDSIG eine Beteiligung Dritter (hier eines im Rahmen dieses Projektes vom Land Hessen beauftragten Unternehmens) an dem Verfahren zu erfolgen hat und ob Ihr Antrag Daten Dritter i. S. d. § 82 HDSIG betrifft. Dies wären Daten betroffener Personen i. S. d. § 82 Nr. 4 HDSIG, die nicht in die Kategorie der personenbezogenen Daten fallen und deren Schwärzung daher Ihrerseits nicht von vornherein gestattet ist. Zudem ist zu klären, ob die Zugänglichmachung der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit i. S. d. § 82 Nr. 2 lit. b) HDSIG haben könnte. 2. Sollte ein Verfahren bei Beteiligung Dritter gemäß § 86 HDSIG erforderlich sein, kann dies je nach Verlauf beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen. Ein solches Verfahren ließe sich umgehen, wenn Sie sich damit einverstanden erklären, dass die Daten des betroffenen Dritten unkenntlich gemacht werden. 3. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass Ihr Antrag Daten Dritter im Sinne des § 82 HDSIG betrifft, bedarf er gemäß § 85 Abs. 3 HDSIG einer Begründung. Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine solche Begründung bislang fehlt, sodass diese ggf. - sofern Sie nicht auf eine Zugänglichmachung dieser Daten verzichten möchten - nachgeholt werden müsste. 4. Nach vorläufiger Einschätzung begehren Sie mit Ihrem Antrag keine einfachen schriftlichen Auskünfte im Sinne von § 88 Abs. 1 Satz 1 HDSIG, sodass nach Satz 2 dieser Vorschrift Gebühren und Auslagen nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz zu erheben wären. Das Zusammentragen von Unterlagen kann, je nach deren Zahl und Umfang, geraume Zeit in Anspruch nehmen. Die Bemessung der Gebühr richtet sich grundsätzlich nach dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand, der insofern geltende Gebührenrahmen reicht von 50 bis 1.000 Euro. Lassen Sie mich bitte wissen, ob bzw. inwieweit Sie Ihren Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten wollen und ob Sie entsprechend der Ausführungen unter den hier genannten Punkten 2. und 3. mit einer Unkenntlichmachung der Daten betroffener Dritter bzw. Personen einverstanden sind. Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023 [#293208] Guten Tag << Anrede >> vielen Dank. Ich halte …
An Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023 [#293208]
Datum
21. Dezember 2023 15:03
An
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank. Ich halte an meinem Antrag fest. Personenbezogene Daten wie Namen, Kontaktdaten und Unterschriften können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 293208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293208/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023 SI04-0008-0007 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23. November 2023 Sehr g…
Von
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Betreff
Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023
Datum
8. Januar 2024 16:07
Status
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6,6 KB


SI04-0008-0007 Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23. November 2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, in Ihrem im Betreff genannten Antrag bitten Sie unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) um Folgendes: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Sitzungsunterlagen der AG HessenConnect 2.0 aus dem Jahr 2023, insbesondere Protokolle und Niederschriften, Gesprächsvermerke sowie Tagesordnungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungen vermieden werden können." Auf meine E-Mail vom 21. Dezember 2023 haben Sie per E-Mail gleichen Datums erklärt, an Ihrem Antrag festzuhalten und lediglich mit der Schwärzung personenbezogener Daten wie Namen, Kontaktdaten und Unterschriften einverstanden zu sein. Daher wird nun ein Verfahren bei Beteiligung Dritter gemäß § 86 HDSIG durchgeführt. Ferner ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag Daten Dritter im Sinne des § 82 HDSIG betrifft und damit gemäß § 85 Abs. 3 HDSIG einer Begründung bedarf. Eine solche Begründung fehlt bislang. Sollten Sie Ihren Antrag insofern ergänzen wollen, darf ich Sie bitten, mir Ihre Begründung zeitnah zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023 [#293208] Guten Tag, eine originelle Begründung für meinen Antrag h…
An Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag nach § 80 HDSIG vom 23.11.2023 [#293208]
Datum
8. Januar 2024 16:21
An
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine originelle Begründung für meinen Antrag habe ich nicht. Ich recherchiere zu digitalen Strategien der Länder. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 293208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293208/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Ihre Anfrage zum Thema HessenConnect Sehr geehrter Herr Semsrott, seitens der Hessischen Staatskanzlei wurde mir …
Von
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema HessenConnect
Datum
29. Januar 2024 12:58
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, seitens der Hessischen Staatskanzlei wurde mir heute Ihre oben genannte Anfrage nebst den bislang erstellten Unterlagen zugeleitet, damit ich den Vorgang übernehme und Ihnen die gewünschte Information zukommen lasse. Der bisherige Geschäftsbereich der Ministerin für Digitales und Entwicklung ist seit 19. Januar 2024 in einem neuem Ressort, dem Ministerium für Digitales und Innovation, aufgegangen. Bis auf Weiteres bin ich Ihre Ansprechpartnerin und werde mich so schnell als möglich in den Vorgang einarbeiten. Im Zusammenhang mit der von Ihnen geplanten Veröffentlichung der Korrespondenz widerspreche ich ausdrücklich der Offenlegung meiner persönlichen Daten. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
AW: Ihre Anfrage zum Thema HessenConnect Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf meine Email von Montag …
Von
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema HessenConnect
Datum
31. Januar 2024 11:23
Status
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Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf meine Email von Montag und möchte Sie darüber informieren, dass ich eine Drittbeteiligung nach § 86 HDSIG einleiten musste. Damit verlängert sich die grundsätzliche Entscheidungsfrist auf drei Monate gemäß § 87 Absatz 1 HDSIG. Auch diese Frist werde ich allerdings nicht einhalten können, wenn der Dritte sich nicht vor Ablauf seiner Frist meldet. Ich bitte dies zu entschuldigen und melde mich so bald als möglich. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Ihr Antrag vom 23. November 2023 zur AG HessenConnect 2.0 Sehr geehrter Herr Semsrott mit E-Mail vom 23. November…
Von
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Betreff
Ihr Antrag vom 23. November 2023 zur AG HessenConnect 2.0
Datum
18. März 2024 09:09
Status
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3,3 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott mit E-Mail vom 23. November 2023 haben Sie folgende Auskunft beantragt: „Die Sitzungsunterlagen der AG HessenConnect 2.0 aus dem Jahr 2023, insbesondere Protokolle und Niederschriften, Gesprächsvermerke sowie Tagesordnungen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden, soweit dadurch Drittbeteiligungen vermieden werden können.“ Vorliegend sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 82 Nr. 4 HDSIG der Firma Deutsche Telekom von Ihrem Informationsverlangen betroffen. Nach § 85 Abs. 3 HDSIG muss ein Antrag begründet werden, wenn er Daten Dritter im Sinne der §§ 82 und 83 HDSIG betrifft. Dazu sind Sie mit E-Mail vom 08. Januar 2024 aufgefordert worden. Mit E-Mail ebenfalls vom 08.01.2024 haben Sie folgendes mitgeteilt: „eine originelle Begründung für meinen Antrag habe ich nicht. Ich recherchiere zu digitalen Strategien der Länder.“ Mit E-Mail vom 29. Januar 2024 wurde Ihnen der Zuständigkeitswechsel durch die Umressortierung des Geschäftsbereichs angezeigt. Mit E-Mail vom 30. Januar 2024 wurde die Firma Deutsche Telekom gem. § 86 HDSIG um Stellungnahme binnen eines Monats gebeten. Darüber sind Sie mit E-Mail vom 31. Januar 2024 informiert worden. Die Firma Deutsche Telekom hat mit E-Mail vom 28. Februar 2024 die Herausgabe der Unterlagen unter Hinweis auf ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert und in diesem Zusammenhang auf Geheimhaltungsvereinbarungen verwiesen, die sonst verletzt würden. Nach Abwägung Ihrer und der Interessen der Firma Deutsche Telekom ist Ihr Antrag abzulehnen. Zu Begründung Ihres Antrags haben Sie eine „Recherche zu den digitalen Strategien der Länder“ angegeben. Hierzu sind die Unterlagen der AG HessenConnect nur eingeschränkt geeignet. In Bezug auf Hessen bietet der im Januar 2024 veröffentlichte Koalitionsvertrag der seit Januar neu regierenden Koalition aus CDU und SPD (insbesondere ab Seite 174) ein breiteres Bild als die Unterlagen der AG HessenConnect 2.0, die sich nur auf ein Projekt beziehen. Ihrem Auskunftsanspruch stehen zudem die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma Telekom gegenüber, die sich aus den Unterlagen der AG ergeben. Betriebsgeheimnisse umfassen technisches Wissen im weitesten Sinne als Know How. Die Sitzungsprotokolle legen unter anderem dar, mit welchen Maßnahmen, Reihungen, zeitlichen Planungen sowie technischen Entscheidungen das Videokonferenzsystem entsprechend dem Anforderungskatalog der Landesverwaltung implementiert werden soll. Hierbei handelt es sich um Betriebsgeheimnisse, deren Herausgebe die Firma Telekom verweigern durfte. Aus den genannten Gründen muss Ihr Auskunftsanspruch auf die geforderten Unterlagen hinter dem Geheimhaltungsanspruch der Firma Telekom zurückstehen. Da es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt, wird eine Auskunft auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich sein. Mit freundlichen Grüßen

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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 23. November 2023 zur AG HessenConnect 2.0 [#293208] Guten Tag << Anrede >> danke f…
An Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 23. November 2023 zur AG HessenConnect 2.0 [#293208]
Datum
1. April 2024 13:14
An
Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
Status
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Guten Tag << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung. Ich gehe davon aus, dass die in den Unterlagen enthaltenen Informationen keine Geschäftsgeheimnisse i.S.d. GeschGehG darstellen, da sie bereits keinem eng eingegrenzten Personenkreis, sondern darüber hinaus über die AG vielen Menschen zugänglich sind. Zudem haben Sie offenbar keinen Teilzugang zu geschwärzten Unterlagen geprüft. Bitte holen Sie dies nach. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 293208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293208/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>