SKB-Dateien in NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 11.09. wurde bekannt, dass die nordrhein-westfälische Polizei 6.500 Fußballfans in sogenannten SKB-Dateien speichert. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9709.pdf?von=1&bis=0

Ich würde mich über eine Stellungnahme zu den hohen Speicherzahlen usw. in weitgehend unbekannten Datensammlungen von Polizeibehörden sowie über die Beantwortung folgender Fragen freuen:

1. Wieso gelten laut Behörden-Angaben "weichere Kriterien" (http://www1.wdr.de/themen/aktuell/fussball-datei-100.html) für Speicherungen in sogenannten SKB-Dateien als für Speicherungen in der Datei Gewalttäter Sport (DGS)?
2. Wieso kommt es zu einer hohen Differenz von Speicherungen von Personen durch NRW-Behörden in der DGS und den SKB-Dateien?
3. In welchen Dateien werden Fußballfans aus NRW noch abgespeichert?
4. In wie vielen Fällen erfolgten 2012 bis 2015 Löschungen aus der Datei „Gewalttäter Sport“, weil die Staatsanwaltschaften den Polizeibehörden Verfahrenseinstellungen mitteilen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)
5. Wie viele Fußballfans sind jeweils zu den in dern Antwort 16/3977 aufgelisteten Anlässen von NRW-Behörden in die Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen worden? (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3977.pdf?von=1&bis=0)
6. Wieso werden die Anlässe für Speicherungen in der DGS aufgeschlüsselt (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3977.pdf?von=1&bis=0), die Anlässe für Speicherungen in den SKB-Dateien aber nicht?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2015
  • Frist
    27. Oktober 2015
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Marie-Kathrin Kuster
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marie-Kathrin Kuster
Betreff
SKB-Dateien in NRW [#11425]
Datum
25. September 2015 14:55
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, am 11.09. wurde bekannt, dass die nordrhein-westfälische Polizei 6.500 Fußballfans in sogenannten SKB-Dateien speichert. http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9709.pdf?von=1&bis=0 Ich würde mich über eine Stellungnahme zu den hohen Speicherzahlen usw. in weitgehend unbekannten Datensammlungen von Polizeibehörden sowie über die Beantwortung folgender Fragen freuen: 1. Wieso gelten laut Behörden-Angaben "weichere Kriterien" (http://www1.wdr.de/themen/aktuell/fussball-datei-100.html) für Speicherungen in sogenannten SKB-Dateien als für Speicherungen in der Datei Gewalttäter Sport (DGS)? 2. Wieso kommt es zu einer hohen Differenz von Speicherungen von Personen durch NRW-Behörden in der DGS und den SKB-Dateien? 3. In welchen Dateien werden Fußballfans aus NRW noch abgespeichert? 4. In wie vielen Fällen erfolgten 2012 bis 2015 Löschungen aus der Datei „Gewalttäter Sport“, weil die Staatsanwaltschaften den Polizeibehörden Verfahrenseinstellungen mitteilen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 5. Wie viele Fußballfans sind jeweils zu den in dern Antwort 16/3977 aufgelisteten Anlässen von NRW-Behörden in die Datei „Gewalttäter Sport“ eingetragen worden? (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3977.pdf?von=1&bis=0) 6. Wieso werden die Anlässe für Speicherungen in der DGS aufgeschlüsselt (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3977.pdf?von=1&bis=0), die Anlässe für Speicherungen in den SKB-Dateien aber nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marie-Kathrin Kuster <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Marie-Kathrin Kuster
Marie-Kathrin Kuster
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher habe ich noch keine Nachricht darüber erhalten, ob sie die Anfragen nach de…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marie-Kathrin Kuster
Betreff
AW: SKB-Dateien in NRW [#11425]
Datum
8. Oktober 2015 20:21
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher habe ich noch keine Nachricht darüber erhalten, ob sie die Anfragen nach dem IFG erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Marie-Kathrin Kuster Anfragenr: 11425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marie-Kathrin Kuster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_ UIG NRW_ VIG Sehr geehrte Frau Kuster, anliegendes Dokument über…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_ UIG NRW_ VIG
Datum
16. Oktober 2015 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kuster, anliegendes Dokument übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Marie-Kathrin Kuster
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_ UIG NRW_ VIG [#11425] Sehr geehrte Damen und Herren, ich ha…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Marie-Kathrin Kuster
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_ UIG NRW_ VIG [#11425]
Datum
21. Oktober 2015 23:44
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte Ihnen eine Mail mit meiner Postanschrift geschickt. Mit freundlichen Grüßen Marie-Kathrin Kuster Anfragenr: 11425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marie-Kathrin Kuster << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_ UIG NRW_ VIG Sehr geehrte Frau Kuster, in der Anlage übersende i…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW_ UIG NRW_ VIG
Datum
22. Oktober 2015 19:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kuster, in der Anlage übersende ich meinen Bescheid zu Ihrer Anfrage. Mit Post von heute habe ich ihn zur Fristwahrung auch an Ihre postalische Anschrift gesendet. Mit freundlichen Grüßen