SKB-Dateien in NRW
Sehr geehrte Frau Block,
ihr Kollege aus Hamburg rügt schwere Datenschutz-Verstöße im Zusammenhang mit der dortigen SKB-Datei. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hooligan-Datei-Hamburger-Datenschuetzer-befuerchtet-Krise-der-polizeilichen-Datenhaltung-3108470.html
Auch in NRW wurde im Sommer bekannt, dass 6.500 Menschen in SKB-Dateien gespeichert sind. https://www.cilip.de/2016/01/20/datensammlungen-ueber-fussballfans-keine-kontrolle-ueber-den-wildwuchs/
Vor diesem Hintergrund frage ich, wie ihre Einschätzung zu den SKB-Dateien aus datenschutzrechtlicher Perspektive ist. Wurden diese Dateien der NRW-Kreispolizeibehörden von ihnen geprüft, und wenn ja, was war das Ergebnis? Falls Sie die rechtlichen Grundlagen und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften noch nicht geprüft haben, wann werden Sie eine Prüfung vornehmen?
Wie bewerten Sie die Beanstandung ihres Kollegen Johannes Casper.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Februar 2016
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22. März 2016
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