SMA-Gutachten Diebsteich
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf meinen Antrag vom 04.08.2020 auf Zugang zu Informationen zu einem von der SMA und Partner AG erstellten Gutachten "Bahnhof Hamburg-Altona – Testat und Leistungsfähigkeitsnachweis für die Spitzenstunde" (vollständige Fassung). Seinerzeit wurde mir mitgeteilt, dass das Gutachten dem EBA nicht vorliegt, sondern lediglich eine zusammenfassende Ergebnispräsentation.
https://fragdenstaat.de/a/194303
Zwischenzeitlich bearbeitet das EBA - Außenstelle Schwerin von der DB beantragte Planänderungen, die im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Gutachter stehen dürften (4. Planänderung zum Planfeststellungsbeschluss).
Vermutlich ist das Gutachten dem EBA in diesem Zusammenhang in seiner vollständigen Fassung vorgelegt worden. Ich beantrage daher erneut Zugang zu dem Dokument.
Danke im Voraus und
mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Information nicht vorhanden
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Datum11. Juli 2022
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13. August 2022
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Im HmbTG gibt es eine Regel in § 11 (2):
"Ist die angerufene Stelle selbst nicht auskunftspflichtig, so hat sie die auskunftspflichtige Stelle zu ermitteln und der antragstellenden Person zu benennen."
ich verstehe das so, dass du eine Stelle der Stadt Hamburg fragst und diese dann für dich ermitteln muss, ob das Gutachten bei irgendeiner anderen Stelle der Stadt Hamburg vorliegt.
Daneben kann ich mir vorstellen, dass in dem Gutachten bei der gebotenen weiten Auslegung des Begriffs Umweltinformationen nach UIG enthalten sind. Zu Umweltinformationen ist auch die DB Netz selbst auskunftspflichtig.