Smart Meter Pflichtrollout - Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Der BNetzA-Website (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html , Stand 3.11.2022) ist zum Rollout intelligenter Messsysteme zu entnehmen: "Eine Einbaupflicht besteht jedoch nicht mehr. Am 2. Juni 2022 hat die Hausheld AG gegen die Rücknahme der Markterklärung beim BSI Widerspruch eingelegt. "

Ich bitte Sie hierzu um die Beantwortung der folgenden zwei Fragen:
(1) Wie wirkt sich der Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 auf die Rechtslage bezüglich des Rollouts intelligenter Messsysteme aus?
(2) besteht derzeit (Stand 3.11.2022) eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen gemäß § 29 bis 31 MsbG?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der BNetzA-Websit…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Smart Meter Pflichtrollout - Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 [#262408]
Datum
3. November 2022 13:28
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der BNetzA-Website (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html , Stand 3.11.2022) ist zum Rollout intelligenter Messsysteme zu entnehmen: "Eine Einbaupflicht besteht jedoch nicht mehr. Am 2. Juni 2022 hat die Hausheld AG gegen die Rücknahme der Markterklärung beim BSI Widerspruch eingelegt. " Ich bitte Sie hierzu um die Beantwortung der folgenden zwei Fragen: (1) Wie wirkt sich der Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 auf die Rechtslage bezüglich des Rollouts intelligenter Messsysteme aus? (2) besteht derzeit (Stand 3.11.2022) eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen gemäß § 29 bis 31 MsbG?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262408/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.11.2022. Sie bitte Sie um die Beant…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Smart Meter Pflichtrollout - Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 [#262408]
Datum
14. November 2022 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.11.2022. Sie bitte Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1) Wie wirkt sich der Einspruch der Hausheld AG vom 2. Juni 2022 auf die Rechtslage bezüglich des Rollouts intelligenter Messsysteme aus? 2) Besteht derzeit (Stand 3.11.2022) eine Einbaupflicht von intelligenten Messsystemen gemäß § 29 bis 31 MsbG? Zu den Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist anwendbar, wenn der Zugang zu amtlichen Informationen begehrt wird. Nach der einschlägigen Begriffsbestimmung des § 2 Nr. 1 IFG ist eine amtliche Information jede, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dass es sich bei der von Ihnen begehrten Auskunft um eine amtliche Information handelt, kann ich nicht erkennen. Die gestellten Fragen sind nicht auf Aufzeichnungen der Bundesnetzagentur gerichtet, sondern auf die Erteilung von Rechtsauskünften zur Einschätzung der Rechtslage in Hinblick auf Rechtsmittel gegen die Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das BSI. Das IFG gibt keinen Anspruch auf Rechtsauskünfte allgemeiner Art. Mit freundlichen Grüßen