SMS der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit Norbert Röttgens Rücktritt

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Nach dem einschlägigen Kommentar zum IFG sind SMS "geordnete Datenmengen", die auf einem Datenträger gespeichert werden und damit aktenpflichtig (vgl. folgenden Artikel: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90535594.html).

Aus diesem Grund fordere ich sämtliche SMS der Bundeskanzlerin an, die im Zusammenhang mit Norbert Röttgens Rücktritt als Bundesumweltminister stehen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Februar 2013
  • Frist
    19. März 2013
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Michael Hörz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem einschl…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Michael Hörz
Betreff
SMS der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit Norbert Röttgens Rücktritt
Datum
13. Februar 2013 14:31
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem einschlägigen Kommentar zum IFG sind SMS "geordnete Datenmengen", die auf einem Datenträger gespeichert werden und damit aktenpflichtig (vgl. folgenden Artikel: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90535594.html). Aus diesem Grund fordere ich sämtliche SMS der Bundeskanzlerin an, die im Zusammenhang mit Norbert Röttgens Rücktritt als Bundesumweltminister stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Hörz Postanschrift Michael Hörz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Hörz
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Sehr geehrter Herr Hörz, mit E-Mail Schreiben vom 13. Februa…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)
Datum
27. Februar 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hörz, mit E-Mail Schreiben vom 13. Februar 2013 beantragen Sie u.a. auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), Ihnen "sämtliche SMS der Bundeskanzlerin" zuzusenden, "im Zusammenhang mit Norbert Röttgens Rücktritt als Bundesumweltminister stehen". Im Bundeskanzleramt werden Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie veraktet. Im Sinne Ihrer Anfrage einschlägige Informationen konnten nicht ermittelt werden. Kosten sind gem. § 10 Abs. 1, Abs. 3 IFG i.V.m. § 1 Abs 1 IFGGebV nicht zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Venzke
Michael Hörz
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Hörz
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "SMS der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit Norbert Röttgens Rücktritt"
Datum
8. März 2013 12:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil für meine Begriffe nach Informationen vorhanden sind (das Dienst-Mobiltelefon der Bundeskanzlerin wird sicherlich regelmäßig Backups unterzogen). In diesem Fall scheint das Kanzleramt bzw. interessanterweise der hinzugezogene Kollege aus dem BMJ auf die simple Antwort zu setzen, es seien keine Informationen vorhanden. Ich gehe davon aus, dass er dies auch tut, um keinen Präzedenzfall zu setzen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Hörz [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
IFG Anfrage SMS der Bundeskanzlerin Sehr geehrter Herr Hörz, hier meine Antwort auf Ihre Eingabe. Mit freundli…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
IFG Anfrage SMS der Bundeskanzlerin
Datum
17. Juni 2014 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
246,9 KB
Sehr geehrter Herr Hörz, hier meine Antwort auf Ihre Eingabe. Mit freundlichen Grüßen,