SMS zur Ukraine-Friedensresolution

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sämtliche von Außenministerin Annalena Baerbock versandten SMS an Vertreter*innen anderer UNO-Mitgliedsstaaten, in denen sie um die Annahme einer von der UNO am 24.02.2023 beschlossenen Friedensresolution für die Ukraine warb (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-bei-den-vereinten-nationen-kampf-um-drei-seiten-papier-a-f66e0889-2903-4c7b-8f97-452cee1a89e2)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche von Außenministerin Annalen…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
SMS zur Ukraine-Friedensresolution [#282522]
Datum
26. Juni 2023 16:17
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche von Außenministerin Annalena Baerbock versandten SMS an Vertreter*innen anderer UNO-Mitgliedsstaaten, in denen sie um die Annahme einer von der UNO am 24.02.2023 beschlossenen Friedensresolution für die Ukraine warb (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-bei-den-vereinten-nationen-kampf-um-drei-seiten-papier-a-f66e0889-2903-4c7b-8f97-452cee1a89e2)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 282522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282522/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023
Datum
27. Juni 2023 09:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „SMS zur Ukraine-Friedensresolution“ vom 26.06.2023 (#282522) wurde…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023 [#282522]
Datum
6. August 2023 19:24
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „SMS zur Ukraine-Friedensresolution“ vom 26.06.2023 (#282522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023
Datum
7. August 2023 08:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich komme unverzüglich und unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „SMS zur Ukraine-Friedensresolution“ vom 26.06.2023 (#282522) wurde…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023 [#282522]
Datum
1. September 2023 18:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „SMS zur Ukraine-Friedensresolution“ vom 26.06.2023 (#282522) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Auswärtiges Amt
Antwortbescheid IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang nach dem Informati…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid IFG
Datum
6. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bitten Sie um Zugang zu folgenden Informationen: Sämtliche von Außenministerin Annalena Baerbock versandten SMS an Vertreter *innen anderer UNO-Mitgliedsstaaten, in denen sie um die Annahme einer von der UNO am 24.02.2023 beschlossenen Friedensresolution für die Ukraine warb (vgl. https:/fwww.spiegel.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-bei-den-vereinten-nationen-kampf-um-drei-seiten-papier-a-f66e0889-2903-4c7b-8f97-452ceela89e2) Hierzu ergeht folgender Bescheid: Soweit Ihre Anfrage auf versendete SMS selber gerichtet ist, liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor. SMS sind keine amtlichen Informationen im Sinne von § 2 IFG. Ein Anspruch auf Informationszugang gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG:.besteht insoweit nicht. Gemäß § 2 Nr. 1 IFG sind amtliche Informationen jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Information nur dann amtlich, wenn ihre Aufzeichnung und nicht nur ihr Inhalt amtlichen Zwecken dient. Diese Finalität, amtlichen Zwecken zu dienen, bezieht das Gesetz nicht auf die Information selbst, sondern auf ihre Aufzeichnung. Dieser Zweck muss seinen Ausdruck entweder in dem subjektiven Willen derjenigen Behörde finden, die die Aufzeichnung veranlasst oder in objektiven Regelungen über eine ordnungsgemäße Aktenführung. SMS ersetzen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Kommunikation das formlose Telefongespräch. Ebenso wie ein Telefongespräch wird nicht der Inhalt selber aufgezeichnet, sondern aktenrelevante Inhalte werden im Rahmen der regulären Aktenführung veraktet. Dementsprechend sind SMS auch nicht vom Datensicherungskonzept des Auswärtigen Amts umfasst. Es findet somit keine amtliche Speicherung von SMS statt. Dem stehen auch objektive Regelungen über eine ordnungsgemäße Aktenführung nicht entgegen: Soweit inhaltlich aktenrelevante Kommunikation stattfindet, wird diese im Rahmen der regulären Aktenführung verschriftlicht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass selbst wenn es sich bei den SMS um amtliche Informationen gehandelt hätte, diese nicht hätten herausgegeben werden können. Angesichts des sensiblen Inhalts hätte einer Herausgabe § 3 Nr. 1 a IFG im Wege gestanden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
505-511.03 IFG 255-2023 [#282522] Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 6.9.2023 in Bezug auf meine Informationsfre…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
505-511.03 IFG 255-2023 [#282522]
Datum
11. September 2023 15:30
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gegen Ihren Bescheid vom 6.9.2023 in Bezug auf meine Informationsfreiheitsanfrage „SMS zur Ukraine-Friedensresolution“ vom 26.06.2023 (#282522) lege ich Widerspruch ein. Die SMS ist eine amtliche Information im Sinne des IFG. Dies ergibt sich offenkundig aus ihrem Inhalt. Es geht um Verhandlungen zu einer UN-Resolution. Dass diese nicht aktenrelevant sein, kann das AA nicht ernsthaft behaupten. Dass die SMS entgegen der Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung nicht veraktet werden, hat keine Auswirkung auf die Informationspflicht des AA. Ich bitte um zügige Bescheidung meines Widerspruchs. Bitte bestätigen Sie mir, dass die streitgegenständlichen SMS in der Zwischenzeit nicht gelöscht werden. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 282522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282522/
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
505-511.03 IFG 255-2023 [#282522]
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
505-511.03 IFG 255-2023 [#282522]
Datum
11. September 2023 15:31
An
Auswärtiges Amt
Status
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Auswärtiges Amt
Antwortbescheid IFG Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich, dass Ihr Widerspruch mit Datum vom 11.09.…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid IFG
Datum
13. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich, dass Ihr Widerspruch mit Datum vom 11.09.2023 im Auswärtigen Amt am gleichen Tage eingegangen ist und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bearbeitet wird. Bitte beachten Sie, dass das Widerspruchsverfahren unter Umständen kostenpflichtig ist. Die Gebühr bei ganzer oder teilweiser Zurückweisung eines Widerspruchs bemisst sich an der Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt erhobenen Gebühr. Die genaue Gebührenregelung entnehmen Sie bitte der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV, im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).
Auswärtiges Amt
Gz.: 505-511.03 IFG 255-2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Widerspruch vom 11.09.2023 te…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023
Datum
13. November 2023 15:18
Status
Warte auf Antwort
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Gz.: 505-511.03 IFG 255-2023 Sehr geehrter Herr Semsrott, bezugnehmend auf Ihren Widerspruch vom 11.09.2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der von Ihnen gegen das Auswärtige Amt geführten Verwaltungsstreitsache VG 2 K 124/22 mit Urteil vom 11. Oktober 2023 festgestellt, dass es sich (u. a.) bei SMS nicht um amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 Satz 1 IFG handele. Ihr am 11.09.2023 eingelegter Widerspruch richtet sich ebenfalls gegen die Nichtherausgabe von SMS. Eingedenk des vorgenannten Urteils wäre Ihr Widerspruch daher voraussichtlich ebenfalls abschlägig zu bescheiden. Da Ziff. 5 der Anlage zur IFGGebV für die Zurückweisung eines Widerspruchs eine Mindestgebühr von EUR 30,00 vorsieht, möchte ich Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, Ihren Widerspruch zurückzuziehen. Sollten Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen oder ich von Ihnen diesbezüglich keine Nachricht erhalten, wird über den Widerspruch fristgerecht entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank. Ich erhalte den Widerspruch aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arn…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023 [#282522]
Datum
13. November 2023 15:38
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank. Ich erhalte den Widerspruch aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 282522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282522/
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme heute auf Ihren Widerspruch in obiger Sache vom 11.09.2023, den Sie gegen…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.06.2023 (SMS zur Ukraine-Friedensresolution); Vg. 255-2023
Datum
11. Dezember 2023 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich komme heute auf Ihren Widerspruch in obiger Sache vom 11.09.2023, den Sie gegen den Bescheid des Auswärtigen Amts vom 06.09.2023, Gz.: 505-511.03 IFG 255-2023, eingelegt hatten, zurück. Sie erhalten den Widerspruchsbescheid vom heutigen Tage in den nächsten Tagen gegen Postzustellungsurkunde an Ihre Anschrift. Als Anlage überreiche ich diesen Bescheid vorab zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]); [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Auswärtiges Amt
awb und anlage
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
awb und anlage
Datum
7. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-02-21-arne-semsrott-fds-001772.pdf
966,7 KB

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