Social Media Aktivitäten der BKM

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen die Aktivitäten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert werden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2018
  • Frist
    12. Mai 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten der BKM [#28768]
Datum
10. April 2018 15:05
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen die Aktivitäten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert werden
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren IFG-Antrag mit dem sie "interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Social Media Aktivitäten der BKM [#28768]- K13-13002/2#172
Datum
13. April 2018 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, auf Ihren IFG-Antrag mit dem sie "interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) sowie Dokumente in denen die Aktivitäten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert werden, übersenden wir Ihnen anliegend die gewünschten Dokumente. Evaluierungen liegen noch nicht vor, da die BKM erst seit einem Jahr auf Instagram und Twitter aktiv ist. Die Auskunft ist gebührenfrei. Wir hoffen Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für die zügige und umfangreiche Beantwortung me…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der BKM [#28768]- K13-13002/2#172 [#28768]
Datum
13. April 2018 12:59
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke Ihnen recht herzlich für die zügige und umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>