Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen
- "allgemeine als auch besondere Regelungen in Polizeidienstvorschriften, gesetzlichen Regelungen sowie interne Weisungen", die die Grundlage für die Social-Media-Aktivitäten der Polizei Berlin bilden
- "Auswertungen der Behördenleitung" zum Vorgang, dass die Polizei Berlin auf ihrem Instagram-Account ein vermeintliches Kontaktgesuch eines Polizeibeamten veröffentlichte
- anlassabhängige Auswertungen der Social-Media-Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin
Eine Zusendung des Abschlussberichts und der zugehörigen Anlagen der Projektgruppe Neue Medien ist nicht notwendig, soweit Version 1.1.2 immer noch die aktuellste Fassung ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, weite ich meine Anfrage darum aus und bitte ich um die Zusendung der aktuellsten Fassung nebst Anlagen. Die Zitate in meiner Aufzählung stammen aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch die SenInnDS (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17736.pdf), weshalb ich davon ausgehe, dass dazu entsprechende Dokumente und Informationen vorliegen sollten.
Außerdem bitte ich in der Anfrage um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/Freistellungsbescheid_2018-12-13.pdf)
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. März 2019
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13. April 2019
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