Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen

Anfrage an: Polizei Berlin

- "allgemeine als auch besondere Regelungen in Polizeidienstvorschriften, gesetzlichen Regelungen sowie interne Weisungen", die die Grundlage für die Social-Media-Aktivitäten der Polizei Berlin bilden
- "Auswertungen der Behördenleitung" zum Vorgang, dass die Polizei Berlin auf ihrem Instagram-Account ein vermeintliches Kontaktgesuch eines Polizeibeamten veröffentlichte
- anlassabhängige Auswertungen der Social-Media-Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin

Eine Zusendung des Abschlussberichts und der zugehörigen Anlagen der Projektgruppe Neue Medien ist nicht notwendig, soweit Version 1.1.2 immer noch die aktuellste Fassung ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, weite ich meine Anfrage darum aus und bitte ich um die Zusendung der aktuellsten Fassung nebst Anlagen. Die Zitate in meiner Aufzählung stammen aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch die SenInnDS (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17736.pdf), weshalb ich davon ausgehe, dass dazu entsprechende Dokumente und Informationen vorliegen sollten.

Außerdem bitte ich in der Anfrage um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/Freistellungsbescheid_2018-12-13.pdf)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2019
  • Frist
    13. April 2019
  • 4 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
11. März 2019 16:04
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - "allgemeine als auch besondere Regelungen in Polizeidienstvorschriften, gesetzlichen Regelungen sowie interne Weisungen", die die Grundlage für die Social-Media-Aktivitäten der Polizei Berlin bilden - "Auswertungen der Behördenleitung" zum Vorgang, dass die Polizei Berlin auf ihrem Instagram-Account ein vermeintliches Kontaktgesuch eines Polizeibeamten veröffentlichte - anlassabhängige Auswertungen der Social-Media-Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin Eine Zusendung des Abschlussberichts und der zugehörigen Anlagen der Projektgruppe Neue Medien ist nicht notwendig, soweit Version 1.1.2 immer noch die aktuellste Fassung ist. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, weite ich meine Anfrage darum aus und bitte ich um die Zusendung der aktuellsten Fassung nebst Anlagen. Die Zitate in meiner Aufzählung stammen aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage durch die SenInnDS (http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-17736.pdf), weshalb ich davon ausgehe, dass dazu entsprechende Dokumente und Informationen vorliegen sollten. Außerdem bitte ich in der Anfrage um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich für die << Adresse entfernt >> e.V. (Vereinsregisternummer: VR 30468 B) anfrage. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung unserer Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/Freistellungsbescheid_2018-12-13.pdf) Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - …
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
16. April 2019 13:37
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen“ vom 11.03.2019 (#60817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 60817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Wolf, anliegend übermittle ich mein Antwortschreiben zu o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grü…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
26. April 2019 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, anliegend übermittle ich mein Antwortschreiben zu o.g. IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte im Bezug auf die Polizeidienstv…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
30. April 2019 17:38
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
vollmacht_gf_ausgefullt.pdf
574,8 KB
vorstandsbeschluss_okf_gf.pdf
1,4 MB
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich möchte im Bezug auf die Polizeidienstvorschrift 100, die laut Ihren Aussage als VS-NfD eingestuft ist, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.10.2009 hinweisen. Nach diesem ergeht, dass "der Anspruch auf Zugang zu einer Information nicht allein deshalb nach § 3 Nr. 4 IFG ausgeschlossen [ist], weil die Information formal als Verschlusssache eingestuft ist. Vielmehr kommt es darauf an, ob die materiellen Gründe für eine solche Einstufung vorliegen." (BVerwG 7 C 21.08) Ich bitte darum dies zu prüfen und mir ggf. in Verbindung mit § 12 Satz 2 IFG Bln einen Zugang zu Teilen der Polizeidienstvorschrift 100 zu ermöglichen. Außerdem bitte ich um eine Weiterleitung meines Antrages an die SenInnDS bzgl. der Polizeidienstvorschrift 350 BE. Außerdem bitte ich in dieser Anfrage um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO, da ich die Anfrage im Namen der << Adresse entfernt >> e.V. stelle. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/Freistellungsbescheid_2018-12-13.pdf Außerdem finden Sie im Anhang eine durch unsere Geschäftsführerin Nadine Evers unterzeichnete Vollmacht, dass ich im Namen des Vereins IFG-Anträge stellen darf und ein Prokuradokument mit dem Frau Evers durch den Vorstand bevollmächtigt wurde, mir solch eine Vollmacht, wie angehangen, zu erteilen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anhänge: - vollmacht_gf_ausgefullt.pdf - vorstandsbeschluss_okf_gf.pdf Anfragenr: 60817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir einen aktuellen Stand bzgl. meiner IFG-Anfrage Just 4 - IFG 15…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
20. Juni 2019 11:14
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir einen aktuellen Stand bzgl. meiner IFG-Anfrage Just 4 - IFG 15.19 mitteilen? Ich hatte Ihnen am 30.04.2019 eine Nachricht zu Ihrer Mitteilung zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 60817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte<< Anrede >> meine IFG-Anfrage Just 4 - IFG 15.19 vom 11.03.2019 (#60817) wurde von Ihnen…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
10. Juli 2019 15:08
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine IFG-Anfrage Just 4 - IFG 15.19 vom 11.03.2019 (#60817) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 60817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Leonard Wolf
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Polizei Ber…
An Polizei Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen [#60817]
Datum
24. Februar 2020 14:14
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin - Weisungen & Auswertungen“ vom 11.03.2019 (#60817) (GeschZ. Just 4 - IFG 15.19) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 318 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 60817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/60817 Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>