Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin
- Dokumente in denen die Polizei Berlin Richtlinien für ihre Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt, z.B. zum Umgang mit Nutzern, zur Intensität der Kommunikation, zur Planung o.ä.
- Dokumente in denen die Polizei Berlin ihre Ziele für die Kommunikation auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) festgelegt
- Dokumente in denen die Polizei Berlin ihre Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Anfrage erfolgreich
-
Datum13. Februar 2018
-
17. März 2018
-
Kosten dieser Information:7,00 Euro
-
4 Follower:innen
-
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- Von
- Leonard Wolf
- Betreff
- Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin [#26560]
- Datum
- 13. Februar 2018 01:02
- An
- Polizei Berlin
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizei Berlin
- Betreff
- Social Media Aktivitäten der Polizei Berlin [#26560]
- Datum
- 2. März 2018 14:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Polizei Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Datum
- 2. März 2018
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Leonard Wolf
- Betreff
- AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#26560]
- Datum
- 12. März 2018 11:37
- An
- Polizei Berlin
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizei Berlin
- Betreff
- AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#26560]
- Datum
- 15. März 2018 12:19
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Leonard Wolf
- Betreff
- AW: AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#26560]
- Datum
- 15. März 2018 14:21
- An
- Polizei Berlin
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizei Berlin
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
- Datum
- 28. März 2018
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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