Social Media Aktivitäten des BBR und des BBSR

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BBR und des BBSR
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das BBR und das BBSR seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des BBR und des BBSR [#30463]
Datum
31. Mai 2018 23:32
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des BBR und des BBSR - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das BBR und das BBSR seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, Facebook, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BBR und des BBSR“…
An Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BBR und des BBSR [#30463]
Datum
4. Juli 2018 15:18
An
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des BBR und des BBSR“ vom 31.05.2018 (#30463) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 30463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Sehr geehrter Herr Wolf, in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrags auf Informati…
Von
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des BBR und des BBSR [#30463]
Datum
9. Juli 2018 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, in der vorgenannten Angelegenheit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrags auf Informationszugang vom 31.05.2018, der mir leider erst in Form Ihrer Sachstandsanfrage vom 4.7.2018 zugeleitet worden ist. Auf Ihren Antrag hin teile ich Ihnen auf Grundlage des § 1 Abs. 2 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) mit, dass das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung über Leitlinien für einen verantwortungsvollen und rechtssicheren Umgang mit sozialen Medien und Netzwerken im BBR verfügt. Diese übersende ich anliegend mit der Bitte um Kenntnisnahme. Im Übrigen pflegt das BBR aktuell keine eigenen Social-Media-Kanäle. Weitergehende Konzeptions- oder Strategiedokumente bzw. Evaluationen sind daher nicht vorhanden. Diese Auskunft ergeht gebühren- und auslagenfrei. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße,