Sehr geehrter Herr Wolf,
auf Ihren Antrag auf Übersendung der
- internen Richtlinien oder Handlungsanweisungen mit Bezug zu den Social Media Kanälen des Bundespräsidialamtes,
- Konzeptions- oder Strategiedokumenten, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z. Bsp. Social-Media-Konzept mit de nierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.),
- Dokumenten, in denen das Bundespräsidialamt seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Facebook usw.) evaluiert,
übersenden wir Ihnen die anliegenden Dokumente, denen Sie die Netiquette mit den Regeln für die Kommunikation auf Facebook, die hausinte e Evaluation der Woche der Beru ichen Bil dung sowie die von Facebook zur Ver gung gestellten Statistiken entnehmen können. Im Übrigen wird Ihr Antrag kostenfrei abgelehnt.
Die Kommunikation des Bundespräsidenten in den Sozialen Medien beschränkt sich derzeit auf die Nutzung des Facebock Accounts "Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier". Dieser Auf tritt wurde im Juni 2017 begonnen. Die von Ihnen begehrten internen Richtlinien oder Handlungsanweisungen können nicht an Sie herausgegeben werden, weil sie derzeit noch in Bearbeitung sind und lediglich im Entwurf vorliegen. Regelungen für die Kommunikation können Sie aber der beigefügten "Netiquette" entnehmen.
Ein hausinternes Konzeptions- und Strategiedokument existiert nicht. Ausführungen zum Konzept finden sich zwar in einer Vorlage an den Bundespräsidenten anlässlich des Starts der Kom munikation des Bundespräsidenten auf Facebook. Ein Anspruch auf Herausgabe dieses Dokuments besteht nach dem Informations eiheitsgesetz jedoch nicht, da der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen aus § 1 Abs. 1 S. 2 IFG nicht die Wahrnehmung der verfassungsrechtlichen Aufgaben durch den Bundespräsidenten selbst bzw. die Vorbereitungen präsidentieller Akte des Bundespräsidenten durch das Bundespräsidialamt erfasst. Insofern bereits die Gesetzesbegründung zum IFG (BT-Drs. 15/4493, S. 8) wie folgt aus: "Auch die Tätigkeit des Bundespräsidialamtes fällt in der Regel nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, insbesondere nicht die Vorbereitung präsidentieller Akte des Bundespräsidenten und die vom Bundespräsidenten delegierten Akte. (...) ". Dieser eindeutigen Klarstellung des gesetzgeberischen Willens folgt das Schrifttum zum IFG einhellig (vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 181ff; Jastrow/Schlatmann, IFG, § 1 Rn. 40f; Rossi, IFG, § 1 Rn. 65; Schmidt/Jastrow, NVwZ 2005, 984, 988; Berger/Partsch/Roth/Scheel, IFG, 2. Aufl, § 1 Rn. 62; BeckOK InfoMedienR/Debus IFG, § 1 Rn. 143.4). Auch die Bundesbeaufragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilt diese Auffassung (Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit die Jahre 20 14 und 2015, S.76f.)
Die Entscheidung des Bundespräsidenten, in welcher Weise er über Soziale Medien kommuniziert und dadurch in einen kommunikativen Austausch mit der Bevölkerung tritt, bezieht sich gerade nicht auf Verwaltungsaufgaben des Bundespräsidenten. Vielmehr handelt er hierbei in Wahrnehmung seiner Integrations- und Repräsentations, die verfassungsrechtlicher Natur sind (zur Einordnung der Repräsentations- und Integrationsfunktion als spezifische verfassungsrechtliche Aufgabe vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl., § 1 Rn. 190).
Unabhängig davon, dass ein Anspruch auf Herausgabe dieses Dokuments nicht besteht, erläutern wir Ihnen nachfolgend gernee die Konzeption für den Facebook-Auritt des Bundespräsidenten:
Soziale Medien sind fester Bestandteil der Kommunikation der Menschen in Deutschland und weltweit geworden. Um zeitgemäß in Austausch mit Bürgerinnen und Bürge zu treten, ist die Präsenz des Bundespräsidenten auf Facebook ein wichtiger zusätzlicher Informationskanal und Debattenplatz. Die Chance der Kommunikation des Bundespräsidenten via Facebook liegt im direkteren Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. Soziale Medien ermöglichen, unmittelbarer, hierarchiefreier und authentischer in Austausch zu treten. Das allgemeine Wissen über die Rolle und Tätigkeiten des Bundespräsidenten kann auf diesem Wege gefordert, das Ansehen des Amtes gemehrt und das Vertrauen in die Institutionen der Bundesrepublik gestärkt werden. Die Kommunikation via Facebook ermöglicht ferner, ausgewählte Anlässe und Themen, die in der tagesaktuellen Pressearbeit manchmal eher in den Hintergrund treten, angemessen und mit größerer Reichweite als zuvor zu würdigen. Bei der Kommunikation ist zu berücksichtigen, dass der Bundespräsident als Verfassungsorgan eine zentrale, durch das Grundgesetz und Urteile des Bundesverfassungsgerichts definierte Rolle im Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland einnimmt. Er hat eine ausgleichende Stellung im politischen Diskurs und verkörpert die Einheit des Staates (vgl. u. a. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10). Seine parteipolitische Neutralität, die Integrationsfunktion und seine Grundrechtsbindung (z. B. Wahrung der Meinungsfreiheit) sind bei der Ausübung aller seiner Befugnisse und damit auch beim Betreiben einer Facebook-Seite unter seinem Namen zu gewährleisten. Aus diesem Zusammenhang entstehen besondere Anforderungen an den Aufritt und die Aktivität des Bundespräsidenten in den sozialen Medien. Dies bezieht sich sowohl auf eigene Beiträge als auch auf den Umgang mit Kommentaren durch andere Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer. Grundsätzlich werden die Facebook-Beiträge des Bundespräsidenten zurückhaltend, seriös und gleichzeitig verständlich und bürgernah gestaltet. Ziel ist keine hohe Frequenz, sondern Kontinuität. Dialog und Interaktion sind elementarer Bestandteil der Kommunikation in sozialen Medien. Die Kommentare der Nutzerinnen und Nutzer stehen zunächst als Meinungsäußerungen für sich und werden von den Absendern verantwortet. Kommentare, die den in der Netiquette niedergelegten Grundregeln (keine Werbung, keine rechtswidrigen Kommentare etc., vgl. Netiquette anbei) widersprechen und nicht mehr von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sind, werden gelöscht. Persönliche Anfragen werden über Facebook in der Regel nicht beantwortet, sondern es wird auf die bisher üblichen Wege der Kontaktaufnahme verwiesen.
Eine Evaluation der Aktivitäten auf Facebook erfolgt nicht in regelmäßigen Abständen sondern anlassbezogen bei besonderen Ereignissen. So ist die Kommunikation auf Facebook nach Abschluss der Woche der beruflichen Bildung vom 16. bis 20. April 20 18 ausgewertet worden. Das entsprechende Dokument haben wir Ihnen anliegend beigefügt. Im Übrigen kann das Bundespräsidialamt als Administrator die von Facebook erstellten Statistiken über Reichweite und Nutzung der Seite einsehen und dort Kenntnis vom Nutzerverhalten nehmen. Ein Screenshot einiger zentraler Statistiken ist beigefügt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch er hoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundespräsidialamt, Spreeweg 1, 10557 Berlin einzu legen.
Mit freundlichen Grüßen