Social Media Aktivitäten des Hagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden Daten in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zu:

1. die aktuell gültigen Dienst- und Geschäftsanweisungen für
die Social-Media-Auftritte Ihres Polizeipräsidiums.

2. Datenbanken oder Notizen über private Social-Media-Konten,
die besonders häufig mit den Social-Media-Auftritten Ihres
Polizeipräsidiums interagieren (in anonymisierter Form,
Benutzernamen und persönliche Daten bitte unkenntlich machen).

3. die Anzahl der geblockten oder stummgeschalteten Accounts, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 0 Follower:innen
Kai-Ole Fehrmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Hagen Details
Von
Kai-Ole Fehrmann
Betreff
Social Media Aktivitäten des Hagen [#224944]
Datum
14. Juli 2021 19:23
An
Polizeipräsidium Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte senden Sie mir, falls vorhanden, die folgenden Daten in maschinenlesbarer und barrierefreier Form zu: 1. die aktuell gültigen Dienst- und Geschäftsanweisungen für die Social-Media-Auftritte Ihres Polizeipräsidiums. 2. Datenbanken oder Notizen über private Social-Media-Konten, die besonders häufig mit den Social-Media-Auftritten Ihres Polizeipräsidiums interagieren (in anonymisierter Form, Benutzernamen und persönliche Daten bitte unkenntlich machen). 3. die Anzahl der geblockten oder stummgeschalteten Accounts, aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Social-Media-Dienst (Twitter, Facebook, etc.)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kai-<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 224944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224944/ Postanschrift Kai-<< Adresse entfernt >> Ole Fehrmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kai-Ole Fehrmann

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Polizeipräsidium Hagen
Sehr geehrter Herr Fehrmann, unter Bezugnahme auf Ihre Mail vom 14.07.2021 übersende ich die Dienstanweisung über…
Von
Polizeipräsidium Hagen
Betreff
Social Media Aktivitäten des Hagen [#224944] - Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
21. Juli 2021 14:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fehrmann, unter Bezugnahme auf Ihre Mail vom 14.07.2021 übersende ich die Dienstanweisung über die Nutzung sozialer Netzwerke im Internet beim PP Hagen. Zu Ziff. 2 Ihrer Anfrage teile ich mit, dass wir dahingehend keine Daten erfassen. Zu Ziff. 3 Ihrer Anfrage kann ich Ihnen aktuell folgende Zahlen nennen: Facebook = 17 Profile gesperrt, Twitter = 3 Profile gesperrt, Instagram = 2 Profil gesperrt. Diese Auskunft nach dem IFG NRW ist für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen