Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes

- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des Statistischen Bundesamtes
- Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.)
- Dokumente in denen das Statistische Bundesamt seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, YouTube, usw.) evaluiert

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. April 2018
  • Frist
    15. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Richtl…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes [#28893]
Datum
13. April 2018 16:06
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des Statistischen Bundesamtes - Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) - Dokumente in denen das Statistische Bundesamt seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, YouTube, usw.) evaluiert
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des Statistischen Bun…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes [#28893]
Datum
16. Mai 2018 11:29
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes“ vom 13.04.2018 (#28893) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 28893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2018. Wir müssen uns bei Ihnen in aller For…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 220: Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes
Datum
24. Mai 2018 13:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wolf, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2018. Wir müssen uns bei Ihnen in aller Form entschuldigen. Sie hatten mit gleichem Datum zwei Anträge nach dem IFG gestellt, die identisch formuliert waren, aber unterschiedliche Bereiche betrafen (einmal den Bundeswahlleiter, einmal das Statistische Bundesamt). Da augenblicklich die Anzahl von Anfragen nach dem IFG, die hier eingehen, beträchtlich ist, hatten wir übersehen, dass es sich um zwei verschiedene Anträge handelt. Bitte sehen Sie uns dies nach! Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages betreffend „Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes“ vom 13.04.2018 und werden diesen schnellst möglich bearbeiten. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30220 geführt. Ihre Anfrage wurde bereits an die zuständige Fachseite weitergeleitet, mit der Bitte, möglichst rasch zu antworten. Sobald wir von dort einen Antwortbeitrag zu Ihren Fragen erhalten, erhalten Sie einen entsprechenden IFG-Bescheid. Vielen Dank für Ihre Geduld! Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Wolf, Sie haben mit E-Mail vom 13. April 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30220) eine Anfrage n…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Social Media Aktivitäten des Statistischen Bundesamtes (Az.: A-IR/1110100-IF30220)
Datum
6. Juni 2018 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Sie haben mit E-Mail vom 13. April 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30220) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: 1. Interne Richtlinien oder Handlungsanweisungen (z.B. zur Ansprache von Nutzerinnen und Nutzern o.ä.) mit Bezug zu den Social Media Kanälen des Statistischen Bundesamtes 2. Konzeptions- oder Strategiedokumente, die zur Ausrichtung der Social Media Kanäle dienen (z.B. Social-Media-Konzept mit definierten Zielgruppen, Maßnahmen, Posting-Verhalten usw.) 3. Dokumente, in denen das Statistische Bundesamt seine Aktivitäten auf Sozialen Netzwerken (Twitter, YouTube, usw.) evaluiert. Zu Ihrer Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung: Das Statistische Bundesamt betreibt derzeit zwei Twitter-Kanäle (@destatis sowie den englischsprachigen Kanal @destatis_news). Darüber hinaus ist das Statistische Bundesamt in geringem Umfang auf YouTube und XING aktiv. Zu Ihrer Frage 1: Interne Richtlinien zur Nutzung der Twitter-Kanäle des Statistischen Bundesamtes sind in unserer Netiquette verarbeitet. Diese finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.destatis.de/DE/Meta/Twitter/TwitterInformationen.html Zu Frage 2: Das Statistische Bundesamt hat eine Social-Media-Strategie erarbeitet. Diese Strategie wird laufend angepasst. Den derzeitigen Stand haben wir als Anlage beigefügt. Zu Frage 3: Eine Evaluierung findet unmittelbar über die jeweiligen Kanäle statt. Dokumente hierzu liegen nicht vor. Zu den Twitter-Aktivitäten wird regelmäßig ein hausinterner Kurzbericht im für alle Mitarbeiter/innen zugänglichen Intranet veröffentlicht. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Vielen Dank für Ihre Geduld! Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen