Social Media Auftritte, Zensur und Regulierung
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Welche Social Media Auftritte der TLM bzw. ihrer öffentlichen VertreterInnen gibt es? Bitte eine Liste mit Links.
2.) Wie viele BürgerInnen werden auf den jeweiligen Social Media Auftritten aus 1.) gesperrt, geblockt oder anderweitig an einer offenen Diskussion mit dem TLM gehindert? Welche Kriterien werden hier angewendet? Wie werden die Betroffenen informiert? Welche Einspruchsmöglichkeiten werden angeboten? Welche internen Dienstanweisungen zum "richtigen" Umgang mit Social Media gibt es innerhalb der TLM?
3.) (Bewusste) Fake-News und der Umgang mit diesen sind ja ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der TLM. Wie gehen sie mit eigenen Veröffentlichungen, der Sicherstellung der Wahrheitsmäßigkeit und der Kritik hieran um?
4.) Bleibt die TLM bei ihrem durch Herrn Fasco öffentlich geäußerten Weigerung die Social Media Auftritte Thüringer Ministerien und Kommunen als neue Medien zu betrachten und an diese den gleichen Maßstab an Wahrheitstreue und Verpflichtung zur Vermeidung von Fake News anzulegen?
5.) Falls die Antwort auf 4.) nein lauten sollte, bitte ich um eine Auflistung aller Verfahren bzw. dem TLM bekannter Vorfälle bei denen öffentliche Stellen in Thüringen Fake News verbreitet haben und wie das TLM damit umgegangen ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum23. April 2023
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26. Mai 2023
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