Social Media Richtlinien für (freie) Mitarbeiter

Richtlinien für die Verwendung von 'sozialen Netzwerken' (Facebook, Twitter, ...) durch Mitarbeiter und freie Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Rufus Buschart
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
Social Media Richtlinien für (freie) Mitarbeiter [#174195]
Datum
14. Januar 2020 21:07
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Richtlinien für die Verwendung von 'sozialen Netzwerken' (Facebook, Twitter, ...) durch Mitarbeiter und freie Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 174195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174195 Postanschrift Rufus Buschart << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart
Westdeutscher Rundfunk
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Januar 2020 21:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
winmail.dat
6,5 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Rufus Buschart
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Februar. Bitte teilen sie mir mit, wie…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
Rufus Buschart
Betreff
AW: Automatische Antwort: Social Media Richtlinien für (freie) Mitarbeiter [#174195]
Datum
18. Februar 2020 21:04
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Februar. Bitte teilen sie mir mit, wie Sie zu der Einschätzung kommen, dass sie mir die Veröffentlichung ihrer Antwort untersagen können. Weiterhin teile ich ihnen hiermit mit, dass ich gegen ihren Bescheid Einspruch einlege. Social Media Richtlinien sind eindeutig kein "journalistisch-redaktionelle Information" und werden nach meiner Einschätzung auch durch die von Ihnen zitierten Urteile nicht erfasst. Ggfs. könnten Sie die Teile der Social Media Richtlinien, die nach ihrem Verständnis zum "Kernbereich des Selbstverwaltungsrechts der Rundfunkanstalten" gehören, schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Rufus Buschart Anfragenr: 174195 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174195