Social Media Strategie

Die Bundesministerin Julia Klöckner wie auch die CDU betonen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen und reflektieren dabei insbesondere auch auf digitale Medien. Auch das BMEL offeriert zahlreiche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Reaktion auf Veröffentlichungen. Bemerkenswert daran und kontrovers dazu ist, daß Frau Klöckner kritische Kommentare und Kommentatoren in ihren Social Media Kanälen blockiert und löscht. Ich beziehe meine Frage dabei durchaus ausschließlich auf Einträge die der Netiquette entsprechen. Im Gegenzug werden herabwürdigende Kommentare und Bemerkungen anderer Nutzer, die sich auf kritische Kommentare beziehen, nicht eliminiert.
Werden die Social Media Kanäle - Facebook, Twitter, Instagram - der Bundesministerin von ihr persönlich betreut oder werden die Aufgaben von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des BMEL wahrgenommen? Werden die Entscheidungen zum löschen und blockieren von der Ministerin persönlich getroffen oder ist diese Aufgabe delegiert? Welche Kriterien sind für die Entscheidung ob oder ob nicht gelöscht und blockiert wird vorgegeben? Wieviele Mitarbeiter/innen sind mit der Betreuung der Medien beauftragt? Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten der Social Media Präsenz der Ministerin sowie des BMEL? Existiert eine Social Media Strategie oder ähnliches für den Geschäftsbereich des BMEL inkl. der Social Media Auftritte der Ministerin? Ich bitte um Übersendung - sofern vorhanden.
Vielen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesministeri…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Social Media Strategie [#150423]
Datum
13. Juni 2019 11:44
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesministerin Julia Klöckner wie auch die CDU betonen, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu suchen und reflektieren dabei insbesondere auch auf digitale Medien. Auch das BMEL offeriert zahlreiche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und Reaktion auf Veröffentlichungen. Bemerkenswert daran und kontrovers dazu ist, daß Frau Klöckner kritische Kommentare und Kommentatoren in ihren Social Media Kanälen blockiert und löscht. Ich beziehe meine Frage dabei durchaus ausschließlich auf Einträge die der Netiquette entsprechen. Im Gegenzug werden herabwürdigende Kommentare und Bemerkungen anderer Nutzer, die sich auf kritische Kommentare beziehen, nicht eliminiert. Werden die Social Media Kanäle - Facebook, Twitter, Instagram - der Bundesministerin von ihr persönlich betreut oder werden die Aufgaben von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des BMEL wahrgenommen? Werden die Entscheidungen zum löschen und blockieren von der Ministerin persönlich getroffen oder ist diese Aufgabe delegiert? Welche Kriterien sind für die Entscheidung ob oder ob nicht gelöscht und blockiert wird vorgegeben? Wieviele Mitarbeiter/innen sind mit der Betreuung der Medien beauftragt? Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Kosten der Social Media Präsenz der Ministerin sowie des BMEL? Existiert eine Social Media Strategie oder ähnliches für den Geschäftsbereich des BMEL inkl. der Social Media Auftritte der Ministerin? Ich bitte um Übersendung - sofern vorhanden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „F…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Social Media Strategie [#150423]
Datum
13. Juni 2019 13:11
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
04DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 13.6.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Strategie“ vom 13.06.2019 (#150423)…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Social Media Strategie [#150423]
Datum
16. Juli 2019 09:37
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Social Media Strategie“ vom 13.06.2019 (#150423) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihre IFG-Anfrage vom 13.6.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort …
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 13.6.2019
Datum
16. Juli 2019 18:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort auf Ihre Email vom 13.6.2019. Wir haben uns bemüht, Ihre Fragen direkt und möglichst unbürokratisch zu beantworten. Beste Grüße