Social Media Strategie Ostbeauftragter

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- Social Media Konzept Amtsaccount OB, erstellt von Zum goldenen
Hirschen Holding GmbH (Vgl. KA 20/9630, Frage 29)

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Dezember 2023
  • Frist
    23. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Social Media Konzept Amtsaccount OB…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
Social Media Strategie Ostbeauftragter [#295274]
Datum
20. Dezember 2023 12:20
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Social Media Konzept Amtsaccount OB, erstellt von Zum goldenen Hirschen Holding GmbH (Vgl. KA 20/9630, Frage 29)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz Anfragenr: 295274 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295274/ Postanschrift Felix Schulz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123/02814/00086/0205 Sehr geehrter Herr Schulz, Ihr Antrag vom 20. Dezember 2023 …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Social Media Strategie Ostbeauftragter [#295274]
Datum
22. Januar 2024 14:42
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123/02814/00086/0205 Sehr geehrter Herr Schulz, Ihr Antrag vom 20. Dezember 2023 ist im Bundeskanzleramt eingegangen. Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Guten Tag, die gesetzlich vorgeschriebene Sollfrist zur Beantwortung von IFG-Anfragen beträgt einen Monat. Mittle…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Felix Schulz (Heidi Reichinnek MdB)
Betreff
AW: WG: Social Media Strategie Ostbeauftragter [#295274]
Datum
28. März 2024 13:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die gesetzlich vorgeschriebene Sollfrist zur Beantwortung von IFG-Anfragen beträgt einen Monat. Mittlerweile haben Sie diese Sollfrist um einen weiteren Monat verstreichen lassen. Und dann um noch einen Monat. Ferner haben Sie mir keine Mitteilung zum Bearbeitungsstand zukommen lassen. Ich möchte Sie bitten, die Anfrage unverzüglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Felix Schulz

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123/02814/00086/0205 Sehr geehrter Herr Schulz, unter Bezugnahme auf das Telefon…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Social Media Strategie Ostbeauftragter [#295274]
Datum
2. April 2024 10:24
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 123/02814/00086/0205 Sehr geehrter Herr Schulz, unter Bezugnahme auf das Telefonat vom 28. März 2024 teile ich Ihnen mit, dass die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages wieder aufgenommen wurde, da Sie sich während des Telefonates zu der Übernahme eventuell anfallender Gebühren bereiterklärten. Mit freundlichen Grüßen