Soforthilfe - unbürokratisch schnell???

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
ich bin als Einzelunternehmer (Versicherungsmarkler) im Bundesland Bremen tätig. Ich habe vor fast vier Wochen, sofort nach dem Beschluss im Bundesrat, einen Antrag auf Soforthilfe über 9.000 € gestellt. Ich bekam überraschend schnell am 26.03.2020 eine Antwort, dass mein Antrag in der Bearbeitung ist! Fand ich toll! Heute fast vier Wochen später habe ich immer noch kein Geld bekommen, ich stehe kurz vor dem Aus! Ich weiß nicht, was das mit Soforthilfe und unbürokratisch zu tun hat!
Ich schreibe Ihnen dies, um aufzuzeigen, wie die Soforthilfe für Kleinstunternehmer funktioniert, in meinem Fall gar nicht! Selbstverständlich habe ich alle geforderten Unterlagen mit dem Antrag übersendet!
Es ist vermutlich zuviel verlangt, dass Sie sich oder Ihre Behörde/ Mitarbeiter diesen Fall annehmen? Ich hoffe das ich den Totalausfall von Terminen und Provisionszahlungen seit Februar/März überlebe.
Dies ist ein Hilferuf!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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Christian Lönnecke
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Christian Lönnecke
Betreff
Soforthilfe - unbürokratisch schnell??? [#184952]
Datum
20. April 2020 12:18
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin als Einzelunternehmer (Versicherungsmarkler) im Bundesland Bremen tätig. Ich habe vor fast vier Wochen, sofort nach dem Beschluss im Bundesrat, einen Antrag auf Soforthilfe über 9.000 € gestellt. Ich bekam überraschend schnell am 26.03.2020 eine Antwort, dass mein Antrag in der Bearbeitung ist! Fand ich toll! Heute fast vier Wochen später habe ich immer noch kein Geld bekommen, ich stehe kurz vor dem Aus! Ich weiß nicht, was das mit Soforthilfe und unbürokratisch zu tun hat! Ich schreibe Ihnen dies, um aufzuzeigen, wie die Soforthilfe für Kleinstunternehmer funktioniert, in meinem Fall gar nicht! Selbstverständlich habe ich alle geforderten Unterlagen mit dem Antrag übersendet! Es ist vermutlich zuviel verlangt, dass Sie sich oder Ihre Behörde/ Mitarbeiter diesen Fall annehmen? Ich hoffe das ich den Totalausfall von Terminen und Provisionszahlungen seit Februar/März überlebe. Dies ist ein Hilferuf! Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Lönnecke Anfragenr: 184952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184952 Postanschrift Christian Lönnecke << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
K-202 060/20/000 Antwort aus dem Bundeskanzleramt Sehr geehrter Herr Lönnecke, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
K-202 060/20/000 Antwort aus dem Bundeskanzleramt
Datum
22. April 2020 21:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lönnecke, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat mich gebeten, Ihnen für Ihre Mail vom 20. April 2020 zu danken. Sie bitten um Auskunft nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes. § 1 Abs. 1 IFG eröffnet jedermann gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist jedoch auf die Informationen beschränkt, die bei der Behörde, an die der Antrag gerichtet ist, tatsächlich (aktenkundig) vorhanden sind. In Ihrem Schreiben bitten Sie jedoch im Ergebnis um eine Wertung. Die Bewertung eines Vorgangs oder Sachverhaltes ist nach dem IFG jedoch nicht geschuldet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt deshalb als Bürgerbrief und nicht als Anfrage nach dem IFG. Ihre Ausführungen und die Not, in der Sie sich befinden, wurden hier aufmerksam aufgenommen. Bitte haben Sie dennoch Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Vielzahl der Zuschriften an das Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit dem Coronavirus leider nicht die Möglichkeit haben, jede Anfrage individuell zu beantworten. Die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen für Unternehmen, die durch das Coronavirus in Schwierigkeiten geraten sind (z. B. Liquiditätshilfen) auf den Weg gebracht. Ich kann Ihnen nur empfehlen sich nochmals mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Verbindung zu setzen und Ihre Problematik dort schildern. Das BMWi hat eine Hotline für betroffene Unternehmen Mo – Fr von 9:00 bis 17:00 Uhr geschaltet (030/18 615 1515). Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html#id1694894 Ich bedauere, Ihnen keine anderslautende Nachricht geben zu können. Mit freundlichen Grüßen