Sofortrückmeldung und Ergebnisbericht zum Warntag am 14.03.24 in NRW

Unter
https://www.staedtetag-nrw.de/files/nrw/docs/Dezernat-6/2024/Erlass_Landesweiter_Warntag_2024.pdf
schreiben Sie in Aktenzeichen
31-21.52.05.01-000014/2024-0000996 vom 31.01.24:

"
Organisation landesweiter Warntag am 14. März 2024

Am 14. März 2024 findet der landesweite Warntag gemäß Warnerlass (Runderlass des Ministeriums des Innern - 32-52.08.09 - vom 26. Mai 2020 (MBI. NRW. 2020 S. 283)) statt.
[...]
III. Sofortrückmeldung - Auswertung
Ich bitte die Bezirksregierungen am 14. März 2024 um 12.30 Uhr um eine erste Einschätzung zum Verlauf der Probewarnungen in Form einer schriftlichen Rückmeldung an die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>>.
Dazu bitte ich, eine stichprobeweise fernmündliche Rückfrage der Bezirksregierung in mindestens drei Leitstellen durchzuführen und Angaben zur Auslösung der Warnsirenen, sowie Empfang von Warnmeldungen über MoWaS zu ermitteln.
Diese nichtrepräsentative Erhebung dient lediglich dem Zweck eines ersten Erkenntnisgewinns zum Ablauf der Probewarnung.
Eine Auswertung über die Anwendung und Funktion der am Warntag verwendeten Warnmittel im Detail, insbesondere zur Verwendung der Einsprache in das Lokalhörfunkprogramm und der Nutzung von Infoseiten im Internet und sozialen Medien erfolgt im Nachgang zum Warntag auf dem Dienstweg.
[...]
"

Mein Anliegen:

1) Bitte stellen Sie die Auswertung der Sofortrückmeldung zum landesweiten Warntag am 14.03.24 zur Verfügung.

2) Bitte stellen Sie den Ergebnisbericht zum landesweiten Warntag am 14.03.24 zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sofortrückmeldung und Ergebnisbericht zum Warntag am 14.03.24 in NRW [#305838]
Datum
12. April 2024 07:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.staedtetag-nrw.de/files/nrw/docs/Dezernat-6/2024/Erlass_Landesweiter_Warntag_2024.pdf schreiben Sie in Aktenzeichen 31-21.52.05.01-000014/2024-0000996 vom 31.01.24: " Organisation landesweiter Warntag am 14. März 2024 Am 14. März 2024 findet der landesweite Warntag gemäß Warnerlass (Runderlass des Ministeriums des Innern - 32-52.08.09 - vom 26. Mai 2020 (MBI. NRW. 2020 S. 283)) statt. [...] III. Sofortrückmeldung - Auswertung Ich bitte die Bezirksregierungen am 14. März 2024 um 12.30 Uhr um eine erste Einschätzung zum Verlauf der Probewarnungen in Form einer schriftlichen Rückmeldung an die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>>. Dazu bitte ich, eine stichprobeweise fernmündliche Rückfrage der Bezirksregierung in mindestens drei Leitstellen durchzuführen und Angaben zur Auslösung der Warnsirenen, sowie Empfang von Warnmeldungen über MoWaS zu ermitteln. Diese nichtrepräsentative Erhebung dient lediglich dem Zweck eines ersten Erkenntnisgewinns zum Ablauf der Probewarnung. Eine Auswertung über die Anwendung und Funktion der am Warntag verwendeten Warnmittel im Detail, insbesondere zur Verwendung der Einsprache in das Lokalhörfunkprogramm und der Nutzung von Infoseiten im Internet und sozialen Medien erfolgt im Nachgang zum Warntag auf dem Dienstweg. [...] " Mein Anliegen: 1) Bitte stellen Sie die Auswertung der Sofortrückmeldung zum landesweiten Warntag am 14.03.24 zur Verfügung. 2) Bitte stellen Sie den Ergebnisbericht zum landesweiten Warntag am 14.03.24 zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305838/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag Sofortrückmeldung und Ergebnisbericht zum Warntag am 14.03.24 in NRW [#305838]
Datum
29. April 2024 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW). Das IFG NRW stellt auf vorhandene Informationen ab, eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen (§ 4 Abs. 1 IFG NRW). Anbei übersende ich Ihnen die angeforderten Unterlagen. Die Sofortrückmeldung der Bezirksregierung Münster erfolgte telefonisch. Einen Ergebnisbericht zum landesweiten Warntag liegt derzeit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die sehr ausführliche Rückmeldung…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Sofortrückmeldung und Ergebnisbericht zum Warntag am 14.03.24 in NRW [#305838]
Datum
29. April 2024 17:25
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und die sehr ausführliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305838/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>