Software-Vorgaben für die Kontrolle von Drohnenflügen
Antrag nach dem IZG-SH/VIG
Guten Tag,
ich bitte Sie darum, mir mitzuteilen, ob es für schleswig-holsteinische Polizeikräfte Vorgaben gibt, welche App(s) und/oder Internetseite(n) bei Kontrollen von Drohnenflügen verwendet werden muss/müssen, wenn es darum geht, herauszufinden, ob der von der Kontrolle betroffene Flug in einer Geozone stattfindet und welche Einschränkungen dort eventuell gelten. Sollte es Vorgaben geben, bitte ich darum, mir mitzuteilen, welche App(s) und/oder Internetseite(n) in der Vorgabe aufgelistet ist/sind.
Ebenso bitte ich darum, mir mitzuteilen, wie schleswig-holsteinische Polizeikräfte bei Kontrollen von Drohnenflügen vor Ort schnell rechtliche Informationen über die vom Piloten eingesetzte Drohne erhalten, z. B. in Bezug auf den Abstand zu unbeteiligten Personen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum29. März 2024
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4. Mai 2024
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