Software zur Verwaltung von Terminen

Anfrage an: Stadt Backnang

a) Ausschreibung, auf deren Grundlage die Verwaltung die derzeit genutzte Software angeschafft hat, die (auch) zur Verwaltung von Terminen genutzt wird.

b) Unterlagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung kennen sollen, um die Software zur Terminverwaltung ordnungsgemäß verwenden zu können.

Dabei kann es sich z.B. um die Unterlagen handeln, die während der Einführung der Software genutzt wurden oder die Auszubildende erhalten (z.B. Schulungsunterlagen, Kursmaterial, Dokumentationen, Mitschriften und / oder Weisungen)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Ausschreibung,…
An Stadt Backnang Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Software zur Verwaltung von Terminen [#196365]
Datum
31. August 2020 15:14
An
Stadt Backnang
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Ausschreibung, auf deren Grundlage die Verwaltung die derzeit genutzte Software angeschafft hat, die (auch) zur Verwaltung von Terminen genutzt wird. b) Unterlagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung kennen sollen, um die Software zur Terminverwaltung ordnungsgemäß verwenden zu können. Dabei kann es sich z.B. um die Unterlagen handeln, die während der Einführung der Software genutzt wurden oder die Auszubildende erhalten (z.B. Schulungsunterlagen, Kursmaterial, Dokumentationen, Mitschriften und / oder Weisungen)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196365 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196365/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Backnang
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Backnang
Betreff
AW: Software zur Verwaltung von Terminen [#196365]
Datum
1. September 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Backnang
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Stadtverwaltung Backnang wird aktuell keine spezielle Software zur Terminve…
Von
Stadt Backnang
Betreff
WG: Software zur Verwaltung von Terminen [#196365]
Datum
30. September 2020 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Stadtverwaltung Backnang wird aktuell keine spezielle Software zur Terminvergabe verwendet. Die Terminvergabe findet derzeit durch das Programm Outlook, welches im Office-Paket enthalten ist, statt. Der Kalender wird hierbei selbstständig von den Mitarbeitern gepflegt. Für die Nutzung gibt es keine Schulungsunterlagen. Bestehen Rückfragen von Auszubildenden oder neuen Mitarbeitern, so werden diese im direkten Austausch zwischen den Kollegen beantwortet. Mit freundlichen Grüßen