sog. Chemtrails

Welche Stelle genehmigt die Flüge, durch die fast täglich und flächendeckend Aerosole versprüht werden? Wer finanziert diese Flüge? Wie lautet die genaue Zusammensetzung der ausgebrachten Chemikalien? Welchem Zweck dient dieses Unternehmen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Februar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • Ein:e Follower:in
Thomas Meyers
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
sog. Chemtrails [#58214]
Datum
16. Februar 2019 20:49
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Stelle genehmigt die Flüge, durch die fast täglich und flächendeckend Aerosole versprüht werden? Wer finanziert diese Flüge? Wie lautet die genaue Zusammensetzung der ausgebrachten Chemikalien? Welchem Zweck dient dieses Unternehmen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2019-03-07 - AW - Ihre IFG-Anfrage vom 16.02.2019 - [#58214] Sehr geehrter Herr Meyers, nach Prüfung in unserem H…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2019-03-07 - AW - Ihre IFG-Anfrage vom 16.02.2019 - [#58214]
Datum
7. März 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Meyers, nach Prüfung in unserem Haus liegen uns zu dem von Ihnen angefragten Thema leider keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen

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Thomas Meyers
AW: 2019-03-07 - AW - Ihre IFG-Anfrage vom 16.02.2019 - [#58214] Sehr geehrte Damen und Herren, fast tagtäglich w…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Thomas Meyers
Betreff
AW: 2019-03-07 - AW - Ihre IFG-Anfrage vom 16.02.2019 - [#58214]
Datum
7. März 2019 15:11
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, fast tagtäglich werden über unser aller Köpfen unübersehbar künstliche Wolken ausgebracht. Wenn Sie darüber nichts wissen, wer hat dann die Lufthoheit über Nordrhein-Westfalen und welche Stelle genehmigt diese und andere Flüge? Dies ist eine äußerst ernste Angelegenheit. Es handelt sich unter Umständen um Landfriedensbruch sowie millionenfache Körperverletzung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Meyers Anfragenr: 58214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>