Sog. "Dokumentensichtungen" auf der Gangway (hier ET607)
bei meinem Rückflug aus ADDIS am 22.07.19 stellte ich erneut fest, dass von Ihnen auf der Gangway Reisepässe und Unterlagen kontrolliert werden. Somit war auch ich davon betroffen und auf meine Nachfrage, machte man sich über die Frage lustig (!) und stellte dies als "Dokumentensichtungen" dar.
Es geht um den Flug ET607 , Addis Abeba/Addis Ababa : 23:20 Frankfurt am Main/Frankfurt Intl. : 05:30.
Hiermit fordere ich Sie auf, mir die entsprechende Dienstanweisung und Rechtsgrundlage vorzulegen und untersage Ihnen aufgrund Verstoss gegen § 22 Abs. 1 a BPolG und § 23 Abs. 1 Nr. 3 BPolG und Art. 67 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie Art. 20 und 21 des Schengener Grenzkodex umgehend diese Massnahmen.
Gleichzeitig gebe ich Ihnen hier die Gelegenheit, Ihr Handeln mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu erklären. Da dies für mich persönlich der zweite Fall ist und ich davon ausgehe, dass dies ständig passiert, weise ich vorsorglich darauf hin, dass falls Sie keine Rechtsgrundlage benennen und dies nicht umgehen unterlassen, ich weitere Zwangsmassnahmen anordnen lasse.
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juli 2019
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31. August 2019
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