Sogenannte „Stammbaumrecherchen“

- alle Dokumente in Zusammenhang mit der medial bekannt gewordenen Stammbaumrecherche (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ermittlungen-zur-krawallnacht-in-stuttgart-polizei-betreibt-stammbaumforschung-der-tatverdaechtigen.aab9d26a-727a-4f7e-b81c-725d7d819fff.html), d.h. interne Weisungen, Anleitungen, Vordrucke für Schreiben an Landratsämter, etc., die keine personenbezogenen Daten enthalten.

- Auskunft darüber ob die Methode der „Stammbaumrecherche“ auch bereits in den vergangenen Jahren angewendet wurde, und wenn ja, in wie vielen Fällen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 9 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Dokumente …
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sogenannte „Stammbaumrecherchen“ [#192493]
Datum
12. Juli 2020 10:01
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Dokumente in Zusammenhang mit der medial bekannt gewordenen Stammbaumrecherche (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ermittlungen-zur-krawallnacht-in-stuttgart-polizei-betreibt-stammbaumforschung-der-tatverdaechtigen.aab9d26a-727a-4f7e-b81c-725d7d819fff.html), d.h. interne Weisungen, Anleitungen, Vordrucke für Schreiben an Landratsämter, etc., die keine personenbezogenen Daten enthalten. - Auskunft darüber ob die Methode der „Stammbaumrecherche“ auch bereits in den vergangenen Jahren angewendet wurde, und wenn ja, in wie vielen Fällen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192493/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Mit freundlichen G…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Sogenannte „Stammbaumrecherchen“ [#192493]
Datum
15. Juli 2020 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anfrage ist bei uns eingegangen und wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie sicherlich bereits aus der Presse entnommen haben, hat die Stuttgarter Zeitu…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Sogenannte „Stammbaumrecherchen“ [#192493]
Datum
29. Juli 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie sicherlich bereits aus der Presse entnommen haben, hat die Stuttgarter Zeitung mit dem Online-Artikel zu der vermeintlichen Stammbaumforschung eine falsche Behauptung verbreitet. Das Polizeipräsidium Stuttgart führt solche Maßnahmen nicht durch. Die Behauptung entbehrt jeder Grundlage und ist eine Unterstellung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dass der Begriff "Staummbaumrecherche" nicht…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sogenannte „Stammbaumrecherchen“ [#192493]
Datum
29. Juli 2020 14:54
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Dass der Begriff "Staummbaumrecherche" nicht den Tatsachen entspricht, hat sich ja tatsächlich inzwischen geklärt, ich bitte also um Entschuldigung für die Verwendung des irreführenden Begriffs, den ich der Presse entnommen hatte. Ich hatte allerdings die Pressemeldung der Polizei Stuttgart (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/4649805) so gedeutet, dass durchaus auch in einzelnen Fällen der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen ermittelt wird, und möchte deshalb meine Anfrage gerne darauf erweitern. Ich wäre Ihnen also sehr dankbar, wenn Sie mir die entsprechenden Unterlagen, d.h. interne Weisungen, Anleitungen, Vordrucke für Schreiben an Landratsämter, etc., die keine personenbezogenen Daten enthalten, zukommen lassen könnten. Ich bitte außerdem um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen im vergangenen Jahr die Nationalität der Eltern von Tatverdächtigen durch Anfragen beim Standesamt erhoben wurde und wie intern entschieden wird, in welchen Fällen eine solche Erhebung stattfindet. Ich bedanke mich für Ihre Mühen, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192493/

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr ergänzender Antrag vom 29. Juli 2020 wird abgelehnt, da kein Anspruch auf Überla…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
AW: Sogenannte „Stammbaumrecherchen“ [#192493]
Datum
7. August 2020 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr ergänzender Antrag vom 29. Juli 2020 wird abgelehnt, da kein Anspruch auf Überlassung der erbetenen Daten besteht. Ein Anspruch auf Erteilung der Information besteht nicht, da er sich gegen eine öffentliche Stelle nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LIFG richtet. Danach gilt der Auskunftsanspruch nicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden, soweit sie als Organe der Rechtspflege oder aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in richterlicher oder sachlicher Unabhängigkeit tätig werden. Dabei stellt § 2 Abs. 3 LIFG klar, dass die Anwendbarkeit des Auskunftsanspruches auf die dort genannten Stellen nur insoweit erfolgt, als diese nicht innerhalb der ihnen gewährten besonderen Freiheiten tätig werden. Der Begriff der Strafverfolgungsbehörden nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 LIFG ist in einem funktionellen Sinne zu verstehen und erfasst auch die Polizei, sofern sie - wie hier der Fall - repressiv, also zur Verfolgung und Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig wird (vgl. Debus Informationszugangsrecht Baden-Württemberg § 2 Rdnr. 51; in diesem Sinne OVG NRW, Urteil v. 7.10.2010 - 8 A 875/09). Von daher ist die Polizei im Falle der vorliegenden repressiven Tätigkeit bereits nicht vom Auskunftsanspruch des § 1 LIFG umfasst. Freundliche Grüße