Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen
Mit dem Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege wurde auch der rechtliche Status von Solidargemeinschaften u.a. mit §176 SGB V klarer definiert. Dazu bitte ich um folgende Auskünfte. In dem Gesetzentwurf (https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927652.pdf) ist in der Folgenabschätzung auf S.92 von ca. 20 Solidargemeinschaften die Rede, welche für sich ein Gutachten erstellen lassen.
1.Welche Schätzungen liegen dem BMG vor, wieviele Personen sich vor dem Gesetz in Solidargemeinschaften in Deutschland gegen das Krankheitsrisiko abgesichert haben?
2. Bitte nennen sie alle Solidargemeinschaften (auch Unterstützungskassen/Pfarrvereine) welche dem BMG bzw. Mitarbeitern des BMG bekannt geworden bzw. im Vorfeld des Gesetzes recherchiert wurden. Falls hier keine genannt werden könnten bitte ich darum zu benennen, auf welcher Grundlage die Schätzung der 20 Solidargemeinschaften erfolgte.
3. Welche Solidargemeinschaften haben bisher bereits nach (1) §176 SGB V einen Nachweis ihrer Gründung vor dem 20.01.2021 und ihres durchgängigen Bestehens erbracht und sind auf dieser Grundlage dem BMG bekannt?
4. Welche Solidargemeinschaften haben bereits ein Gutachten nach (3) §176 SGB V eingereicht?
5. Welchen Solidargemeinschaften hat das BMG bereits das Vorliegen eines testierten Gutachtens über die dauerhafte Leistungsfähigkeit nach (1) §176 SGB V bestätigt?
6. Werden die nach § 176 SGB V anerkannten Solidargemeinschaften durch das BMG zukünftig veröffentlicht und falls ja wo?
Vielen Dank für ihre Bemühungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Januar 2022
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1. März 2022
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