Solidargemeinschaften nach § 176 SGB V

eine Liste der Solidargemeinschaften iSd § 176 Abs. 1 SGB V, welche den im Gesetz geforderten Nachweis ggü. dem BMG erbracht haben bzw. versucht haben, den Nachweis zu erbringen.

Soweit unumständlich möglich soll die Liste neben dem Namen der Solidargemeinschaft die vollständige Adresse nebst Webadresse enthalten sein.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste der So…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Solidargemeinschaften nach § 176 SGB V [#244927]
Datum
29. März 2022 14:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste der Solidargemeinschaften iSd § 176 Abs. 1 SGB V, welche den im Gesetz geforderten Nachweis ggü. dem BMG erbracht haben bzw. versucht haben, den Nachweis zu erbringen. Soweit unumständlich möglich soll die Liste neben dem Namen der Solidargemeinschaft die vollständige Adresse nebst Webadresse enthalten sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 244927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244927/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermit…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Solidargemeinschaften nach § 176 SGB V [#244927]
Datum
31. März 2022 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Gegenüber dem Bun…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Solidargemeinschaften nach § 176 SGB V [#244927]
Datum
5. April 2022 08:02
Status
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit wurde von den folgenden Solidargemeinschaften belegt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des § 176 Absatz 1 SGB V vorliegen. • SOLIDAGO – Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit e. V. • Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer e. V. • Samarita Solidargemeinschaft e. V. • Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster von 1974 (SpUKa) e. V. • Spar- und Unterstützungsverein von Polizeibeamten im Oldenburger-Münsterland e. V. • Unterstützungskasse der Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Bielefeld e.V. Diese Auskunft erhalten Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen