Soll/Ist-Vergleich Behördenverlagerung

- Aktueller Stand der geplanten Behördenverlagerung 2015: Anzahl der tatsächlich am Zielort tätigen Personen im Vergleich zur geplanten Anzahl gem. Konzept "Behördenverlagerung 2015"
- dafür aufgewendete Mittel aus der Mobilitätsprämienrichtlinie (MoPrR)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
Benedikt Bauer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aktueller St…
An Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Details
Von
Benedikt Bauer
Betreff
Soll/Ist-Vergleich Behördenverlagerung [#248184]
Datum
3. Mai 2022 15:39
An
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aktueller Stand der geplanten Behördenverlagerung 2015: Anzahl der tatsächlich am Zielort tätigen Personen im Vergleich zur geplanten Anzahl gem. Konzept "Behördenverlagerung 2015" - dafür aufgewendete Mittel aus der Mobilitätsprämienrichtlinie (MoPrR)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Benedikt Bauer Anfragenr: 248184 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248184/
Mit freundlichen Grüßen Benedikt Bauer

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Sehr geehrter Herr Petent, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Konzept "Regionalisierung von Verwaltung - Behör…
Von
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Betreff
Soll/Ist-Vergleich Behördenverlagerung [#248184]
Datum
23. Mai 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
170 Bytes


Sehr geehrter Herr Petent, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Konzept "Regionalisierung von Verwaltung - Behördenverlagerungen 2015". Die von Ihnen geltend gemachten gesetzlichen Auskunftsrechte bestehen nicht: Es besteht kein Auskunftsrecht gemäß Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG), weil Informationen im Zusammenhang mit Behördenverlagerungen keine Umweltinformationen i. S. d. Art. 2 Abs. 2 BayUIG darstellen. Ferner besteht kein Auskunftsrecht gemäß § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (VIG), weil Informationen in Zusammenhang mit Behördenverlagerungen keine Informationen i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG sind. Schließlich kann das Auskunftsverlagen auch nicht auf Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gestützt werden, da Sie in Ihrer Anfrage bisher kein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Gleichwohl können wir Ihnen Folgendes zu den Behördenverlagerungen mitteilen: Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung Rechnung getragen, in ganz Bayern, in Stadt und Land, gleichwertige Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen zu fördern und zu sichern. 2015 erfolgte mit dem Konzept "Regionalisierung von Verwaltung - Behördenverlagerungen 2015" der Startschuss der größten Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahr 2016 diese 1. Stufe der Behördenverlagerungen mit dem Strukturkonzept "Chancen im ganzen Land" ergänzt. Bislang haben im Rahmen der 1. Stufe der Behördenverlagerungen 53 Behörden und staatliche Einrichtungen mit 1.255 Beschäftigten und 430 Studierenden an den neuen Zielorten den Dienstbetrieb aufgenommen. Dies zeigt, dass die Behördenverlagerungen mehr als nur gute Ideen sind, vielmehr ein Beispiel für eine funktionierende und erfolgreiche Strukturpolitik, ausgerichtet an den Bedürfnissen der Menschen. Die Erfolgsgeschichte der Behördenverlagerung wird mit dem Konzept Behördenverlagerung Bayern 2030 2.Stufe fortgeschrieben. Die 1. und 2. Stufe der Behördenverlagerungen umfassen rund 80 Verlagerungsprojekte mit rund 5.200 Arbeits- und 1.330 Studienplätzen. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren entsprechend ihrer strukturellen Leistungsfähigkeit. Die Mobilitätsprämienrichtlinie (MoPrR) sieht die Gewährung von Mobilitätsprämien in Höhe von einmalig 3.000 Euro für Bedienstete vor, deren Dienststelle im Rahmen der Konzepte "Regionalisierung von Verwaltung - Behördenverlagerungen 2015", "Strukturkonzept - Chancen im ganzen Land" und "Behördenverlagerungen Bayern 2030 2. Stufe" ganz oder teilweise verlagert wird und die im Zuge dessen auf Dauer an den Zielort wechseln. Im Haushalt 2022, welchen Sie im Internet unter https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/2022/ einsehen können, stehen hierfür bei Kap. 13 03 Tit. 443 06 250.000 Euro zur Verfügung. Die bis 2020 für die Umsetzung der Konzepte verbrauchten Haushaltsmittel für die Mobilitätsprämie in Höhe von insgesamt 399.000 Euro können Sie den jeweiligen Haushaltsrechnungen entnehmen, welche unter https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/haushaltsrechnungen/ einsehbar sind. Weitergehende Informationen zu den Behördenverlagerungen finden Sie im Internet unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/226529353565?plz=97070&behoerde=07664863389&gemeinde=968856440699. Wir hoffen, dass wir hiermit Ihre Fragen beantworten konnten. Sofern Sie weitere Informationen begehren sollten, bitten wir Sie, ggf. Ihr berechtigtes Interesse hieran darzulegen. Mit freundlichen Grüßen