Sonderbotschafter Wladimir Semjonow
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie der Akkreditierungsurkunde von Sonderbotschafter der UdSSR Wladimir Semjonow aus dem Jahr 1986.
Nach meiner Suche auf invenio könnte die Urkunde in der Archivakte B 122/43310 sein.
Außerdem bitte ich um kurze Aufschlüsselung, was unter
- "Antrittsbesuch des sowjetischen Botschafters Wladimir Semjonowitsch Semjonow am 13. Jan. 1986" und
- "Gespräch des Staatsekretärs Meyer-Landrut mit dem sowjetischen Botschafter Semjonow am 27. Dez. 1985" in der Akte abgelegt ist.
Sofern es sich jeweils um Gesprächsprotokolle handelt, bitte ich auch um Zusendung dieser.
Nach den im Buch "1989 - Mauerfall Berlin - Zufall oder Planung" veröffentlichten Recherchen von Michael Wolski wurde Wladimir Semjonow 1986 als Sonderbotschafter der UdSSR in die BRD geschickt und nahm seinen Wohnsitz in Köln.
Ich bitte um Zusendung einer Kopie seiner Akkreditierungsurkunde (als Sonderbotschafter von 1986, nicht als außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von 1978).
Da Herr Semjonov bereits 1992 verstarb, dürften Persönlichkeitsrechte dieser Anfrage nicht mehr entgegenstehen.
Zudem sind seit seiner Berufung mehr als 30 Jahre vergangen, so daß auch sonstige Geheimhaltungsinteressen dieser Anfrage nicht mehr entgegenstehen dürften.
Nach Mitteilung des Bundespräsidialamtes (Anfrage #279151 auf fragdenstaat.de) sind die Unterlagen nicht mehr dort und dürften im Bundesarchiv eingelagert sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, insbesondere da der mögliche Ablageort von mir benannt wurde.
Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum13. Juni 2023
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15. Juli 2023
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