Sonderbotschafter Wladimir Semjonow

Anfrage an: Bundesarchiv

Antrag nach dem IFG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Kopie der Akkreditierungsurkunde von Sonderbotschafter der UdSSR Wladimir Semjonow aus dem Jahr 1986.

Nach meiner Suche auf invenio könnte die Urkunde in der Archivakte B 122/43310 sein.
Außerdem bitte ich um kurze Aufschlüsselung, was unter
- "Antrittsbesuch des sowjetischen Botschafters Wladimir Semjonowitsch Semjonow am 13. Jan. 1986" und
- "Gespräch des Staatsekretärs Meyer-Landrut mit dem sowjetischen Botschafter Semjonow am 27. Dez. 1985" in der Akte abgelegt ist.
Sofern es sich jeweils um Gesprächsprotokolle handelt, bitte ich auch um Zusendung dieser.

Nach den im Buch "1989 - Mauerfall Berlin - Zufall oder Planung" veröffentlichten Recherchen von Michael Wolski wurde Wladimir Semjonow 1986 als Sonderbotschafter der UdSSR in die BRD geschickt und nahm seinen Wohnsitz in Köln.
Ich bitte um Zusendung einer Kopie seiner Akkreditierungsurkunde (als Sonderbotschafter von 1986, nicht als außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von 1978).
Da Herr Semjonov bereits 1992 verstarb, dürften Persönlichkeitsrechte dieser Anfrage nicht mehr entgegenstehen.
Zudem sind seit seiner Berufung mehr als 30 Jahre vergangen, so daß auch sonstige Geheimhaltungsinteressen dieser Anfrage nicht mehr entgegenstehen dürften.

Nach Mitteilung des Bundespräsidialamtes (Anfrage #279151 auf fragdenstaat.de) sind die Unterlagen nicht mehr dort und dürften im Bundesarchiv eingelagert sein.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, insbesondere da der mögliche Ablageort von mir benannt wurde.
Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an.
Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie der Akkreditierungsurkunde von Son…
An Bundesarchiv Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sonderbotschafter Wladimir Semjonow [#281062]
Datum
13. Juni 2023 18:55
An
Bundesarchiv
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie der Akkreditierungsurkunde von Sonderbotschafter der UdSSR Wladimir Semjonow aus dem Jahr 1986. Nach meiner Suche auf invenio könnte die Urkunde in der Archivakte B 122/43310 sein. Außerdem bitte ich um kurze Aufschlüsselung, was unter - "Antrittsbesuch des sowjetischen Botschafters Wladimir Semjonowitsch Semjonow am 13. Jan. 1986" und - "Gespräch des Staatsekretärs Meyer-Landrut mit dem sowjetischen Botschafter Semjonow am 27. Dez. 1985" in der Akte abgelegt ist. Sofern es sich jeweils um Gesprächsprotokolle handelt, bitte ich auch um Zusendung dieser. Nach den im Buch "1989 - Mauerfall Berlin - Zufall oder Planung" veröffentlichten Recherchen von Michael Wolski wurde Wladimir Semjonow 1986 als Sonderbotschafter der UdSSR in die BRD geschickt und nahm seinen Wohnsitz in Köln. Ich bitte um Zusendung einer Kopie seiner Akkreditierungsurkunde (als Sonderbotschafter von 1986, nicht als außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter von 1978). Da Herr Semjonov bereits 1992 verstarb, dürften Persönlichkeitsrechte dieser Anfrage nicht mehr entgegenstehen. Zudem sind seit seiner Berufung mehr als 30 Jahre vergangen, so daß auch sonstige Geheimhaltungsinteressen dieser Anfrage nicht mehr entgegenstehen dürften. Nach Mitteilung des Bundespräsidialamtes (Anfrage #279151 auf fragdenstaat.de) sind die Unterlagen nicht mehr dort und dürften im Bundesarchiv eingelagert sein. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft, insbesondere da der mögliche Ablageort von mir benannt wurde. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281062/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesarchiv
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13.06.2023, mit welchem Sie Zugang z…
Von
Bundesarchiv
Betreff
Sonderbotschafter Wladimir Semjonow [#281062]
Datum
14. Juni 2023 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 13.06.2023, mit welchem Sie Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs begehren. Für einen Zugang zu Archivgut des Bundes ist jedoch das Bundesarchivgesetz (BArchG) als speziellere Gesetzesgrundlage anzuwenden. Ein Zugang nach dem IFG ist somit nicht möglich. Für den Zugang zu Archivgut des Bundesarchivs ist es notwendig, dass Sie einen Benutzungsantrag stellen. Diesen können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.bundesarchiv.de/DE/Content/Downloads/Rechtliches/benutzungsantrag.pdf?__blob=publicationFile Mit freundlichen Grüßen