Sondergenehmigung: Schausteller-Parken

zu Volksfest-Zeiten parken die Fahrzeuge (u.a. schwere LKWs und deren Anhänger) der Schausteller sowohl auf den Grünflächen am Wasen als auch z.B. auf dem Parkplatz "Bismarckturm". Dort stehen die Fahrzeuge auch außerhalb der Parkmarkierungen und in den Grünflächen. Durch die großen Schleppkurven wurden die Grasnaben dort an der Parkplatzeinfahrt zerstört.
Ich möchte gerne die Sondergenehmigung für dieses destruktive Parken einsehen.

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  • Datum
    9. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Christoph Hoyer
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu Volksfest-Zeiten parken die Fah…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Christoph Hoyer
Betreff
Sondergenehmigung: Schausteller-Parken [#289880]
Datum
9. Oktober 2023 23:02
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zu Volksfest-Zeiten parken die Fahrzeuge (u.a. schwere LKWs und deren Anhänger) der Schausteller sowohl auf den Grünflächen am Wasen als auch z.B. auf dem Parkplatz "Bismarckturm". Dort stehen die Fahrzeuge auch außerhalb der Parkmarkierungen und in den Grünflächen. Durch die großen Schleppkurven wurden die Grasnaben dort an der Parkplatzeinfahrt zerstört. Ich möchte gerne die Sondergenehmigung für dieses destruktive Parken einsehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer Anfragenr: 289880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289880/ Postanschrift Christoph Hoyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Hoyer

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