Sondergenehmigung zum Be-/Entladen des Autohaus König

regelmäßig parkt der Lieferant des Autohaus König Berlin-Schöneberg in der der KolonnenStr 31 in 10829 Berlin auf dem Bus- und Fahrradsonderstreifen um Autos zu entladen. Der entladende LKW blockiert während dieser Zeit den kompletten Fahrstreifen und zwingt in dieser Zeit Busse und Fahrräder zum Ausweichen.
Laut der Aussage des Lieferanten, existiert eine Sondergenehmigung um auf dem kombinierten Bus- und Fahrradsonderstreifen zu entladen.

Bitte teilen Sie mir folgendes mit:
1. Existiert eine solche Sondergenehmigung?
2. Falls ja, auf welche Grundlage wurde diese erteilt?
3. Falls nein, wie geht der Bezirk aktuell vor, um der regelmäßigen vorsätzlichen Blockierung des Bus- und Fahrradsonderstreifen zu entgegnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondergenehmigung zum Be-/Entladen des Autohaus König [#204544]
Datum
27. November 2020 14:17
An
Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
regelmäßig parkt der Lieferant des Autohaus König Berlin-Schöneberg in der der KolonnenStr 31 in 10829 Berlin auf dem Bus- und Fahrradsonderstreifen um Autos zu entladen. Der entladende LKW blockiert während dieser Zeit den kompletten Fahrstreifen und zwingt in dieser Zeit Busse und Fahrräder zum Ausweichen. Laut der Aussage des Lieferanten, existiert eine Sondergenehmigung um auf dem kombinierten Bus- und Fahrradsonderstreifen zu entladen. Bitte teilen Sie mir folgendes mit: 1. Existiert eine solche Sondergenehmigung? 2. Falls ja, auf welche Grundlage wurde diese erteilt? 3. Falls nein, wie geht der Bezirk aktuell vor, um der regelmäßigen vorsätzlichen Blockierung des Bus- und Fahrradsonderstreifen zu entgegnen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204544/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Sofern wir nicht selber für Abhilfe sorgen können, geben wi…
Von
Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Automatische Antwort: Sondergenehmigung zum Be-/Entladen des Autohaus König [#204544]
Datum
27. November 2020 14:17
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Sofern wir nicht selber für Abhilfe sorgen können, geben wir Ihre E-Mail an die zuständige Fachabteilung weiter. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Erledigung mancher Anliegen auch etwas länger dauern kann. Ihr Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Sehr [geschwärzt], mir persönlich ist bekannt, dass der Fa. König vor etlichen Jahren seinerzeit eine Ausnahmegen…
Von
Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Sondergenehmigung zum Be-/Entladen des Autohaus König [#204544]
Datum
7. Dezember 2020 07:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], mir persönlich ist bekannt, dass der Fa. König vor etlichen Jahren seinerzeit eine Ausnahmegenehmigung (AG) nach § 46 Absatz 1 Nr. 11, Anlage 2, erteilt wurde. Dieses ist jedoch nach hiesiger Recherche zuletzt im Jahr 2008 erfolgt. Demnach dürfte die Fa. König derzeit über keine aktuelle AG verfügen. Ich empfehle deshalb, bei einer erneuten Feststellung Ihrerseits das Ordnungsamt oder die Polizei zu informieren und um Überprüfung zu bitten. Soweit mir erinnerlich ist der Sonderfahrstreifen auch für den Lkw-Verkehr freigegeben. Inwieweit dieses auch eine Be- / Entladetätigkeit zulässt ist mir nicht bekannt. Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann ich insofern nicht nachkommen, da seit Jahren keine mir bekannte (gültige) Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin ausgestellt wurde. Ich habe Ihre E-Mail zum Anlass genommen, die für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständigen Dienststellen, Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg und den zuständigen Polizeiabschnitt 42, zu informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]