Sondergenehmigungen Parken Pariser Str.

Gibt es Sondergenehmigungen für das Parken im verkehrsberuhigten Bereich in der Pariser Str.?

Wenn ja, für wen wurden diese ausgestellt (welche Institutionen, Geschäfte, Vereine, etc)?
Welche Regelungen gelten für diese Genehmigungen?
Welchen Gültigkeitszeitraum umfassen die Genehmigungen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    29. März 2024
  • Frist
    4. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es Sondergenehmigungen für da…
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondergenehmigungen Parken Pariser Str. [#304581]
Datum
29. März 2024 21:13
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Sondergenehmigungen für das Parken im verkehrsberuhigten Bereich in der Pariser Str.? Wenn ja, für wen wurden diese ausgestellt (welche Institutionen, Geschäfte, Vereine, etc)? Welche Regelungen gelten für diese Genehmigungen? Welchen Gültigkeitszeitraum umfassen die Genehmigungen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304581/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergenehmigungen Parken Pariser Str.“ vom 29.03.2024 (#304581) …
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondergenehmigungen Parken Pariser Str. [#304581]
Datum
4. Mai 2024 07:41
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergenehmigungen Parken Pariser Str.“ vom 29.03.2024 (#304581) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergenehmigungen Parken Pariser Str.“ vom 29.03.2024 (#304581) …
An Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sondergenehmigungen Parken Pariser Str. [#304581]
Datum
4. Mai 2024 07:42
An
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sondergenehmigungen Parken Pariser Str.“ vom 29.03.2024 (#304581) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass durch die Verba…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Betreff
WG: Sondergenehmigungen Parken Pariser Str. [#304581]
Datum
6. Mai 2024 09:56
Status
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1,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass durch die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt als zuständiger Straßenverkehrsbehörde keine Parkbevorrechtigungen für die Pariser Straße in Wörrstadt ausgestellt wurden. Freundliche Grüße