Sondernutzung de Bürgersteigs

Ich habe am 18.05.2019 per Mail beim Ordnungsamt angefragt, ob die Sondernutzung als Parkplatz vor dem Haus 81 am Alten Mühlenweg in Dortmund rechtmäßig ist. Leider blockieren hier sehr häufig geparkte Autos den kompletten Bürgersteig.
Da ich trotz meiner Nachfragen vom 06.07 und 14.09 und diversen Anfragen bei Twitter keine Antwort bekommen habe, möchte ich sie hiermit Bitten mir das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.

Sollte das Parken an dieser Stelle erlaubt sein, senden sie mir bitte die Bescheinigung, die es dem Eigentümer erlaubt hat Straßenpöller an der Markgrafenstraße zu entfernen.
Außerdem die Erlaubnis dauerhaft den Bürgersteig zu überfahren, ohne eine richtige Einfahrt anzulegen.

Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sondernutzung de Bürgersteigs [#172896]
Datum
30. Dezember 2019 14:47
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe am 18.05.2019 per Mail beim Ordnungsamt angefragt, ob die Sondernutzung als Parkplatz vor dem Haus 81 am Alten Mühlenweg in Dortmund rechtmäßig ist. Leider blockieren hier sehr häufig geparkte Autos den kompletten Bürgersteig. Da ich trotz meiner Nachfragen vom 06.07 und 14.09 und diversen Anfragen bei Twitter keine Antwort bekommen habe, möchte ich sie hiermit Bitten mir das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen. Sollte das Parken an dieser Stelle erlaubt sein, senden sie mir bitte die Bescheinigung, die es dem Eigentümer erlaubt hat Straßenpöller an der Markgrafenstraße zu entfernen. Außerdem die Erlaubnis dauerhaft den Bürgersteig zu überfahren, ohne eine richtige Einfahrt anzulegen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172896 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Dortmund
Parksituation Alter Mühlenweg 81 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrteAntragsteller/in ic…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Parksituation Alter Mühlenweg 81
Datum
6. Februar 2020 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1004,0 KB
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Tiefbauamt Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom 02.01.20, die mich über das Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit erreichte. Bei der angesprochenen Fläche handelt es sich um eine Gehwegfläche im privaten Eigentum (Alter Mühlenweg 81). 2014 hat der private Eigentümer eine Grundstückzufahrt beantragt und genehmigt bekommen. bei der angesprochenen Fläche handelt es sich um eine Gehwegfläche im privaten Eigentum. 2014 hat der private Eigentümer eine Grundstückzufahrt beantragt und genehmigt bekommen. Die Zufahrt ist an der Markgrafenstraße angebunden. Eine sichtbare bauliche Umsetzung in der Oberfläche des Gehwegs ist nicht erfolgt. Es wurde nur ein Pfosten entfernt. Nach aktueller Einschätzung der Straßenunterhaltung des Tiefbauamtes sind die Pfosten Altbestand, sie sollen die barrierefreie Gehwegabsenkung und das Sichtdreieck vor Parkern schützen. Zur Sicherheit des Verkehrs von Fußgängern und Autos sind sie auch unverzichtbar. Schäden im Bereich des öffentlichen Gehweg sind dem Tiefbauamt nie gemeldet worden. Auch ein Parken auf dem vorgelagerten öffentlichen Gehwegs konnte nicht beobachtet werden. Die Zufahrt ist an der Markgrafenstraße angebunden. Eine sichtbare bauliche Umsetzung in der Oberfläche des Gehwegs ist nicht erfolgt. Es wurde nur ein Pfosten entfernt. In Abwägung all dieser Belange handelt es sich aus meiner Sicht um eine genehmigte Grundstück- zufahrt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Parksituation Alter Mühlenweg 81 [#172896] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführliche A…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parksituation Alter Mühlenweg 81 [#172896]
Datum
15. Februar 2020 11:05
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
img_20200104_172012.jpg
2,4 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre ausführliche Antwort! Ich denke, wir hätten uns allen viel Arbeit ersparen können, wenn auf die Mail-Anfragen vom 18.05.2019 06.07.2019 14.11.2019 oder dem Social Media Team (@stadtdortmund) geantwortet worden wäre. Sollten Sie noch keine Beschwerden über das Parkverhalten an dieser Stelle erhalten haben, sollten sie ihre Kommunikationswege prüfen, da sich mehrere Bürger bei der Stadt beschwert haben. Beispielfoto im Anhang. Nochmals vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - img_20200104_172012.jpg Anfragenr: 172896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/172896/upload/8fa38b2612e9e2668808b7dc93da37cd1e91dbf9/